Heizkostenzuschuss kann ab Montag beantragt werden

Angesichts der stark gestiegenen Energiekosten erhöht das Land Vorarlberg den Heizkostenzuschuss ab der kommenden Heizperiode 2022/2023 von 270 auf 330 Euro, außerdem werden auch die Einkommensgrenzen angehoben. Der Zuschuss kann ab Montag, 17. Oktober 2022, beantragt werden.
Wie in den Jahren zuvor, kann der Heizkostenzuschuss in dem jeweiligen Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden. Die Gemeinden erhalten die Auslagen vom Land rückvergütet.
330 Euro für rund 17.000 Haushalte
Die Anhebung des Zuschusses von 270 auf 330 Euro bedeutet eine Erhöhung um 22 Prozent. Für Sozialhilfe Beziehende wird der Sockelbetrag um 30 Euro auf 180 Euro erhöht, also um 20 Prozent. Dadurch können sie bei Nachweis von erhöhten Heizkosten ebenfalls den Zuschuss bis maximal Euro 330 erhalten – die Einzelfallprüfung erfolgt über die Bezirkshauptmannschaften.
Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen wird auch der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet. Das Land rechnet damit, dass dadurch im kommenden Winter rund 17.000 Haushalte unterstützt werden können, ca. 5.000 mehr als in den letzten Jahren.
Eckdaten zum Vorarlberger Heizkostenzuschuss 2022/23
Zuschusshöhe: 330 Euro
Antragsfrist: 17. Oktober 2022 bis 24. Februar 2023
Einkommensgrenzen (monatlich netto):
- alleinlebende Personen: 1.371 Euro, in Härtefällen 1.508 Euro
- zwei Erwachsene: 2.057 Euro / 2.263 Euro
- Alleinerziehende mit einem Kind: 1.783 Euro / 1.961 Euro
- zwei Erwachsene, zwei Kinder: 2.881 Euro / 3.169 Euro
- für jede weitere im Haushalt lebende Person zusätzlich 412 Euro.
(VLK)
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