AA

50-Jährige in Wien-Leopoldstadt erstochen: Verdächtiger sollte in Haft sein

Der Verdächtige hätte zum Tatzeitpunkt in Haft sein sollen.
Der Verdächtige hätte zum Tatzeitpunkt in Haft sein sollen. ©APA/HANS PUNZ
Jener 40-Jährige, der am Samstag seine 50-jährige Freundin mit mehreren Messerstichen in den Hals getötet haben soll, hätte zum Tatzeitpunkt eigentlich in Haft sein sollen.
50-Jährige tot aufgefunden
Motiv für Bluttat unklar
Der Tatort in Wien

Ein 40-jähriger Mann, der am Samstagabend in Wien-Leopoldstadt seine 50 Jahre alte Freundin erstochen haben soll, hätte zum Tatzeitpunkt eine Haftstrafe von neun Monaten anzutreten bzw. abzusitzen gehabt. Einen entsprechenden Beschluss hatte das Wiener Oberlandesgericht (OLG) am 24. Juli getroffen, belegten Recherchen der APA einen Bericht des Gratis-Blatts “Heute”.

Nach Bluttat in Wien: 40-Jähriger hätte in Haft sein sollen

Der Verdächtiger – ein gebürtiger Iraker – war am 16. August 2017 vom Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen schwerer Körperverletzung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Sachbeschädigung zu neun Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Nachdem das Wiener Oberlandesgericht (OLG) das Urteil bestätigt hatte, wurde dem Mann am 26. Jänner die Aufforderung zum Strafantritt zugestellt.

Er ersuchte in weiterer Folge um einen Haftaufschub wegen behaupteter Vollzugsuntauglichkeit, wobei sich das Vorbringen auf ein Gutachten eines bekannten Facharztes für Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie stützte, der sich für einen Haftaufschub von zumindest einem halben Jahr wegen einer “floriden psychiatrischen Erkrankung” aussprach. Die von der Justiz beigezogene psychiatrische Sachverständige Sigrun Rossmanith kam allerdings zum Schluss, dass die von ihrem Kollegen gestellten Diagnosen – eine mittel- bis schwergradige depressive Episode, eine posttraumatische Belastungsstörung sowie eine Angst- und Panikstörung -“aktuell nicht festzustellen” seien, wie es in ihrer Expertise hieß.

Antrag auf Strafaufschub wurde abgewiesen

Aus psychiatrischer Sicht lägen die medizinischen Voraussetzungen der Strafvollzugstauglichkeit vor, wobei sich Rossmanith allerdings dafür aussprach, den Mann in einer Vollzugsanstalt mit einer angeschlossenen Krankenanstalt unterzubringen, um diesem im Falle einer psychischen Krise rasche ärztliche Hilfe und eine bedarfsgerechte Medikation zukommen lassen zu können.

Das Landesgericht für Strafsachen wies aufgrund von Rossmaniths Ausführungen am 11. Mai den Antrag auf Strafaufschub ab. Dagegen legte der Iraker Beschwerde ein. Diese schmetterte das OLG am 24. Juli ab. Rossmaniths Gutachten sei “schlüssig und nachvollziehbar begründet”, eine Vollzugsuntauglichkeit liege demnach nicht vor, heißt es in dem sechsseitigen OLG-Beschluss, der der APA vorliegt.

Abgelehnter Strafaufschub seit Wochen bekannt

Dass der beantragte Haftaufschub vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) endgültig abgelehnt wurde, hatten der Wahlverteidiger des 40-Jährigen und die Justizanstalt Wien-Simmering, wo der Iraker seine neunmonatige Haftstrafe absitzen hätte sollen, am 31. Juli erfahren. Eine neuerliche Verständigung, seine Strafe anzutreten, wurde dem Mann nicht mehr zugestellt.

“Es bedarf in solchen Fällen keiner neuerlichen Aufforderung mehr”, erläuterte Thomas Spreitzer, der Sprecher des Wiener Landesgerichts für Strafsachen, gegenüber der APA. Dem Mann sei bereits im ersten Beschluss des Landesgerichts vom 11. Mai mitgeteilt worden, dass er grundsätzlich seine Strafe unverzüglich anzutreten habe. Dessen dagegen gerichteter Beschwerde sei zwar eine aufschiebende Wirkung zugekommen, die aber mit dem OLG-Beschluss vom 24. Juli vom Tisch war. Üblicherweise vergehen in vergleichbaren Fällen dann nur mehr wenige Tage, bis Betroffene in der ihnen zugeteilten Justizvollzugsanstalt einrücken. Wer sich beharrlich weigert, kann von der Polizei zwangsweise ins Gefängnis gebracht werden. Der mittlerweile Mordverdächtige zog es stattdessen offenkundig vor unterzutauchen.

40-Jähriger bereits drei Mal gerichtlich verurteilt

Der Iraker ist bereits drei Mal vom Landesgericht für Strafsachen verurteilt worden. Gerichtssprecher Thomas Spreitzer bestätigte der APA am Montagnachmittag einen entsprechenden Bericht der “Kronen Zeitung” (Online-Ausgabe).

2011 war der 40-Jährige gar nach Italien abgeschoben worden. 2010 hatte der gebürtige Iraker wegen schwerer Erpressung und Raubes zwei Jahre ausgefasst, davon acht Monate unbedingt. Zu diesem Verfahren befand sich der Mann, der zunächst in Italien um Asyl angesucht hatte, auch in Wien in U-Haft. Nach seiner Verurteilung wurde er nach Italien abgeschoben, wo er zunächst um Asyl angesucht hatte. Er kehrte allerdings nach Österreich zurück und kassierte in weiterer Folge wegen Schlepperei ein Jahr Haft, davon vier Monate unbedingt.

2017 suchte er laut “Kronen Zeitung” in Österreich um Asyl an. Am 16. August 2017 erfolgte eine weitere Verurteilung, diesmal wegen schwerer Körperverletzung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Sachbeschädigung. Das Urteil lautete auf neun Monate unbedingt.

Daneben waren gegen den 40-Jährigen seit 2007 auf bezirksgerichtlicher Ebene vier weitere Strafverfahren anhängig. Eines wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung endete mit einem Freispruch, ein Suchtmittelverfahren wegen Eigenkonsums und ein Betrugsverfahren wurden eingestellt. Am Bezirksgericht Favoriten anhängig und noch nicht erledigt ist ein Verfahren wegen Körperverletzung.

Mordverdächtiger versetzte Opfer zumindest einen Halsstich

Der 40-Jährige sollte Montagnachmittag aus dem Polizeigewahrsam in die Justizanstalt Josefstadt überstellt werden. “Die U-Haft-Anträge wurden gestellt”, teilte Gerichtssprecher Spreitzer mit. Entschieden soll darüber voraussichtlich am Dienstag werden.

Weitere Einvernahmen durch die Ermittler waren nicht geplant. Der gebürtige Iraker hatte in den Verhören geschwiegen bzw. keine Angaben zur Tat gemacht. Diese soll sich am Samstag gegen 18.45 Uhr in der Leopoldstadt zugetragen haben. Der Mann soll der 50-Jährigen mit einem Messer zumindest einen Stich in den Hals versetzt haben.

Nicht geklärt ist allerdings, ob die Tatwaffe von der Polizei überhaupt sichergestellt werden konnte. Auf eine diesbezügliche Frage der APA machte Polizeisprecher Paul Eidenberger keine eindeutigen Angaben. Demgegenüber bestätigte Eidenberger, dass der Verdächtige am Samstagabend um 20.30 Uhr in einem Lokal in der Quellenstraße in Favoriten von WEGA-Beamten festgenommen wurde, als er sich gerade etwas zu essen bestellt hatte.

(APA/Red)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Österreich
  • 50-Jährige in Wien-Leopoldstadt erstochen: Verdächtiger sollte in Haft sein