5 Punkte, die Vorarlberger derzeit im Urlaub beachten sollten

Wir haben die wichtigsten Tipps und Fakten rund um die Urlaubsplanung 2021 für Sie zusammengefasst.
1. Informieren Sie sich - mehrfach
Der wichtigste Rat: Informieren Sie sich vor der Abreise über die Bestimmungen im Urlaubsland. Nicht nur einmal, sondern immer wieder, bis die Reise angetreten wird. Die Bestimmungen können sich jederzeit ändern. Wichtig ist auch, die österreichischen Einreisebestimmungen bei der Rückkehr aus dem jeweiligen Urlaubsland zu kennen.
Wichtig: Da viele Vorarlberger über die Flughäfen in München oder Zürich in den Urlaub starten, müssen auch die Bestimmungen in Deutschland und der Schweiz berücksichtigt werden. Beide Länder verlangen schon vor dem Boarding zwingend einen Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder einen negativen Test.
2. Pauschalreisen reduzieren Risiko
Wer seine Reise mit Flug und Hotel bei einem Anbieter gesammelt bucht, ist klar im Vorteil, denn hier nimmt der Veranstalter dem Konsumenten schon viel Risiko ab. Wichtig ist ein Ansprechpartner vor Ort, der erreichbar ist, wenn im Urlaub Probleme auftreten.
Für Reisende, die nur den Urlaubsflug buchen und vor Ort selbst nach Unterkunft suchen, muss sichergestellt sein, dass das Flugticket umgebucht werden kann und nicht verfällt, wenn der Flug nicht angetreten werden kann.
3. Möglichst kurzfristig buchen
Spontanentschlossene sind jetzt klar im Vorteil, da sich Bestimmungen kurzfristig ändern können. In der Hauptreisezeit sind Last Minute-Angebote allerdings nicht so leicht zu bekommen.
4. Ja zu Stornoversicherung
Eine klare Empfehlung gibt es für Stornoversicherungen. Private Probleme, die einen Reiseantritt verhindern, können immer auftreten. Es lohnt sich, das Kleingedruckte zu lesen: Inzwischen gibt es auch Versicherungen, die Corona-Probleme abdecken. Reiseveranstalter bieten teils schon bei der Buchung die Option an, bei auftretender Corona-Problematik vor der Abreise zu stornieren.
5. Bei Reisewarnung Arbeitgeber informieren
Grundsätzlich gilt: Urlaub ist Privatsache. Ein Reiseverbot in gewisse Länder kann von Seiten des Arbeitgebers nicht ausgesprochen werden. Auch eine Reisewarnung ist noch kein Grund, eine Reise nicht anzutreten, solange man sich an die gesetzlichen Maßnahmen im Urlaubsland hält. Über einen Trip in ein Land mit Reisewarnung sollte der Arbeitgeber jedoch informiert werden, damit er für die Rückkehr die notwendigen Maßnahmen treffen kann.
Wird nach Heimkehr eine Corona-Infektion festgestellt, so wird der positiv Getestete in Österreich behördlich abgesondert und erhält weiterhin Zahlungen vom Arbeitgeber, die dieser sich vom Staat rückerstatten lassen kann. Sollte die Ansteckung allerdings bereits im Ausland festgestellt werden und der positiv Getestete wird vor Ort behandelt oder abgesondert, ist eine Geldfortzahlung durch den Arbeitgeber fraglich. Diese Fälle sind noch nicht gesetzlich abgesichert und müssen vor Gericht geklärt werden.
(VOL.AT)
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