71 der insgesamt 96 heimischen Kommunen kommen in den Genuss der Mittelzuweisung. “Vor allem jene Gemeinden, die eine geringere Finanzkraft aufweisen, werden durch die Zahlungen gestärkt, damit sie ihre Aufgaben erledigen und finanzielle Verpflichtungen ohne Schwierigkeiten erfüllen können”, so der Landeshauptmann.
Die gewährten Finanzzuweisungen werden nach Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes von 2009 und nach den mit dem Gemeindeverband abgestimmten Landesrichtlinien verteilt. Oberstes Ziel ist ein ausgewogener und fairer finanzieller Ausgleich zwischen den Kommunen, erläutert Sausgruber. Das sei notwendig, um die hohe Lebensqualität in den Gemeinden für die Menschen weiter auszubauen. Für den Landeshauptmann spielen die Vorarlberger Gemeinden bei der Umsetzung von gleichwertigen Lebensverhältnissen in allen Landesteilen eine zentrale Rolle.
Breites Förderspektrum
Das Förderspektrum reicht von rund 4.000 Euro bis zu über 140.000 Euro. Mit den Finanzzuweisungen werden die Unterschiede, die zwischen der Finanzkraft einer Gemeinde und ihrem rechnerischen Finanzbedarf bestehen, bis zu einem gewissen Grad abgegolten. “Die Gemeinden erfüllen wichtige Aufgaben, die oftmals unbemerkt bleiben. Das Land ist sich seiner Rolle als verlässlicher Partner der Kommunen jedoch bewusst und wird seinen partnerschaftlichen Weg auch in Zukunft fortsetzen”, verspricht Sausgruber.
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