Gegenüber 2006 (4.200) ist das ein Anstieg um zehn Prozent. Etwa jeder zweite Verletzte erleidet laut Kuratorium für Verkehrssicherheit einen Knochenbruch (54 Prozent), rund jeder fünfte eine Sehnen- oder Muskelverletzung (18 Prozent).
Zwei Drittel der Verletzungen betreffen die oberen Extremitäten wie Hände, Handgelenk oder Unterarm. Besonders Kinder und Jugendliche verunglücken beim Skaten: 43 Prozent der Verletzten sind unter 24 Jahre alt. Die häufigste Ursache sind laut KfV Stürze aufgrund von mangelnder Beherrschung der Skates, oft verbunden mit schlechter Falltechnik. Anfänger sollten daher einen Kurs bei einem Profi machen. Das Tragen angemessener Schutzausrüstung hilft Schmerzen vorzubeugen.
Inlineskaten ist in Österreich überall, wo Fußgänger gehen dürfen, gesetzlich erlaubt. Außerdem darf auch auf Radfahranlagen gerollt werden. Auf den Straßen ist Inlineskaten verboten. Kinder ab zwölf Jahren dürfen alleine auf den Rollen unterwegs sein, mit Radfahrausweis auch ab zehn. Nur in Wohnstraßen gibt es kein gesetzliches Mindestalter, weil dort das Spielen auf der Fahrbahn erlaubt ist. Auch für Inlineskater gilt grundsätzlich Rechtsverkehr. Fußgängern ist stets Vorrang zu gewähren.
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