“Es geht um den Jugendschutz sowie um den Schutz von Menschen aller Altersgruppen vor den Gefahren der Spielsucht mit all ihren sozialen und wirtschaftlichen Folgen. Die Novelle des Glückspielgesetzes 2010 hat mehr Rechtssicherheit gebracht, an eine Lockerung der bestehenden Gesetzeslage ist nicht gedacht”, so Landesrat Schwärzler.
Im Zeitraum 2005 bis September 2010 wurden von den zuständigen Bezirkshauptmannschaften auf Grundlage von Schwerpunktkontrollen 353 Anzeigen und Verfahren nach dem Spielapparategesetz durchgeführt. Hierbei wurden insgesamt 204 illegale Automaten beschlagnahmt. Im Jahr 2010 gab es 160 Anzeigen und 100 Beschlagnahmen von illegalen Automaten.
Landesrat Schwärzler kündigt an, dass das Glückspielverbot sowie die Spielapparate von den zuständigen Behörden, der Sicherheitsexekutive sowie der Soko Glückspiel weiterhin verstärkt kontrolliert werden.
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