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29-Jähriger schlug Frau in Wien den Gesichtsschädel ein: Ein Jahr Haft

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. ©APA (Sujet)
Weil sie seine Avancen ablehnte, schlug ein 29-Jähriger am Silvesterabend dermaßen auf eine Frau ein, sodass sie massive Verletzungen des Gesichtsschädels erlitt. Er wurde wegen schwerer Körperverletzung zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt.

Ein brutales Ende hat eine Silvesterparty in einem Wiener Club genommen. Ein 29-Jähriger hat dermaßen auf eine Lokalbekanntschaft eingeschlagen, das diese mit massiven Kopf- und Gesichtsverletzungen ins Spital eingeliefert werden musste. Die Schläge passierten deshalb, weil die Frau die Avancen des Mannes mit Beißen und Kratzen abwehrte. Er wurde am Donnerstadt zu einem Jahr bedingt verurteilt.

Silvesterbekanntschaft in Wien Gesichtsschädel gebrochen

Die beiden lernten sich am Silvesterabend in dem Innenstadt-Lokal kennen und feierten mit Wodka-Getränken bis weit nach 6.00 Uhr in der Früh. Die Frau wollte nur nach Hause gebracht werden, der 29-Jährige wurde bereits am Heimweg zudringlich und überredete sie, noch mit ihm mitzufahren. Ihrer Aussage zufolge, soll der Beschuldigte bereits auf der Rückbank im Auto den ersten Schlag gesetzt haben. Sie fuhr dennoch mit in die Wohnung in Margareten, um eine kühle Kompresse für ihr geschwollenes Gesicht zu bekommen.

Dort im Vorzimmer wehrte sie die Zudringlichkeiten erneut ab, indem sie den Mann biss und kratzte. "Als Reaktion" schlug er mit der Faust zu, meinte der Beschuldigte, der sich nur für einen Schlag schuldig bekannte. "Wie heftig war der", wollte Richter Stefan Romstorfer wissen. "Das kann ich nicht mehr sagen. Das war nur eine Sekunde, bis ich zu mir gekommen bin und realisierte habe, was ich gemacht habe", sagte der Mann.

Spätfolgen für Opfer nicht auszuschließen

Gerichtsmediziner Christian Reiter stellte bei der Frau neben "umfänglichen Verletzungen des Gesichtsschädels" auch Blutungen zwischen den Hirnhäuten sowie eine Hirnprellung beim linken Stirnlappen fest. Es habe eine "sehr hohe Energie gegen die linke Gesichtshälfte" gegeben. "Das kann ein sehr heftig geführter Schlag, aber auch mehrere mittelstarke Schläge gewesen sein", sagte Reiter. Auch seien Spätfolgen wie Epilepsie nicht auszuschließen.

Richter Romstorfer verhängte eine bedingte Strafe von einem Jahr wegen schwerer Körperverletzung, die bereits rechtskräftig ist. "Es ist keine Entschuldigung, eine Frau so zu schlagen, dass ihr halber Gesichtsschädel gebrochen ist. Sie hätte auch tot sein können", sagte der Richter. Der Angeklagte muss dem Opfer zudem 5.830 Euro Schmerzensgeld zahlen.

(APA/Red)

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