von Seff Dünser/Neue
Die vermeintlichen Polizisten haben die Pensionistin vor Einbrechern und Räubern gewarnt und sie zum Schutz vor den Gaunern um die Herausgabe von Geld und Wertsachen zur sicheren Verwahrung bei der Polizei ersucht.
Am 27. Februar übergab die Frau den unbekannten Tätern 22.000 Euro und damit ihre gesamten Ersparnisse. Das Geld hat sich die Pensionistin an jenem Tag bei ihrer Hausbank am Schalter in bar von ihrem Konto auszahlen lassen.
Rückzahlung gefordert
Nun fordert die Frau als Klägerin in einem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch von ihrer beklagten Hausbank die Rückzahlung jener 22.000 Euro, die ihr ausgehändigt worden waren. Am Freitag fand die erste Gerichtsverhandlung statt. Zivilrichterin Marlene Ender vertagte die Streitverhandlung danach auf unbestimmte Zeit.
Klagsvertreter Martin Ulmer meint, die Bank habe die Haftung für den entstandenen Schaden zu übernehmen. Denn Bankmitarbeiter hätten mit der Barauszahlung der Ersparnisse an die alleinstehende ältere Dame ihre Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber der Kundin verletzt. Die Bank sei von der Polizei schon vor der Geldbehebung seiner Mandantin über die Betrugsmasche von falschen Polizisten informiert worden und hätte daher als Opfer in Betracht kommende Kunden vor ungewöhnlichen größeren Barbehebungen warnen müssen. Zudem hätten Medien bereits Wochen davor über Betrügereien von angeblichen Polizisten berichtet.
Kein Geld für Vergleich
Beklagtenvertreter Wolfgang Hirsch beantragte die Abweisung der Klage, weil das Alleinverschulden die Klägerin treffe. Erst am Tag nach der Geldbehebung durch die Klägerin habe die Polizei die Bank vor derartigen Trickbetrügereien gewarnt. „Was die Klägerin mit ihrem Geld gemacht hat, geht die Bank nichts an“, sagte der Anwalt der Bank. Das Geldinstitut „zahlt keinen Cent“ für einen allfälligen Vergleich.
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