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2020 bringt das Aus für Plastiksackerl mit sich

Mit 2020 werden Plastiksackerl verboten.
Mit 2020 werden Plastiksackerl verboten. ©APA
Aus für das Plastiksackerl mit 2020: Mit 1. Jänner gilt in Österreich das vom Nationalrat beschlossene Plastiksackerl-Verbot.
Plastiksackerl-Verbot einstimmig beschlossen

Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur mehr Restbestände abverkauft werden, mit Anfang 2021 ist aber auch damit Schluss.

Aus für Plastiksackerl im Handel

Ausgenommen sind Sackerl, die biologisch vollständig abbaubar sind und aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden. Ebenfalls weiter im Handel bleiben ultradünne Knotenbeutel, die vor allem in Obst- und Gemüse-Abteilungen anzutreffen sind. Diese müssen allerdings aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden und grundsätzlich für eine Eigenkompostierung geeignet sein.

Ebenfalls in Kraft tritt zu Jahresbeginn das vollständige Verbot der Käfighaltung für Legehühner. Das Verbot wurde zwar bereits im Rahmen des Bundestierschutzgesetzes 2003 beschlossen, doch gab es für sogenannte ausgestaltete Käfige - also größere Käfige mit Scharrmöglichkeiten, Legenestern und Sitzstangen - eine Übergangsfrist bis 1. Jänner 2020.

Glyphosat-Verbot tritt nicht in Kraft

Das vom Nationalrat beschlossene Verbot des Unkrautvernichters Glyphosat wird hingegen nicht wie vorgesehen am 1. Jänner 2020 in Kraft treten. Das Gesetz wird nämlich von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein wegen eines Formalfehler nicht kundgemacht. Der Entwurf hätte der EU im Voraus zur Notifizierung übermittelt werden müssen, was aber nicht geschehen ist.

(APA/Red)

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