20 Monate Haft wegen tödlichen Unfalls bei Krampusumzug

Er hatte Ende November 2014 mit dem Auto einen Polizisten niedergestoßen, der einen Krampusumzug in Fischamend gesichert hatte. Der Beamte (50) starb dreieinhalb Monate später.
Der Mann, der sich uneingeschränkt schuldig bekannt hatte, nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Zwei einschlägige bedingte Vorstrafen
Mildernd auf die Strafbemessung wirkte sich das umfassende Geständnis aus. Erschwerend waren, wie Richter Dietmar Nussbaumer ausführte, zwei einschlägige bedingte Vorstrafen wegen Körperverletzung, die allerdings nicht widerrufen wurden, sowie die doppelte Qualifikation der Tat – der nach eigenen Angaben damals süchtige 31-Jährige hatte sich in einem nach Drogenkonsum beeinträchtigten Zustand ans Steuer gesetzt.
Gegen Verkehrszeichen geschleudert
Überdies war er im Ortsgebiet mit 55 km/h unterwegs, durch die überhöhte Geschwindigkeit verzögerte sich der Bremsweg. Der Polizist wurde vom Wagen erfasst und gegen ein Verkehrszeichen geschleudert, ehe er reglos auf der Straße liegen blieb. Er hatte u.a. ein massives Schädel-Hirn-Trauma erlitten und starb, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. (APA)
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