Diese Summen gingen laut Staatsanwalt Peter Gruber aus den Protokollen der Telefonüberwachung hervor.
Warum kein Haftbefehl gegen die Verdächtigen erlassen wurde, erklärte Gruber damit, dass es in seinen Augen dafür keine Gründe gebe: Es gibt lediglich Anhaltspunkte für zwei misslungene Aktionen. Auch die Konten der Beiden müssten nicht überprüft werden, da der aus den Telefonüberwachungen bezogene Hinweis auf die Summen ausreichen würde.
Zur weiteren Vorgehensweise meinte der Staatsanwalt, dass weiter die Telefone überwacht werden und auch diverse Kontakte überprüft werden. Auch die Unterlagen und Laptops, die bei den Hausdurchsuchungen sichergestellt wurden, müssten ausgewertet werden.
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