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19-Jähriger folterte Witwe in Favoriten zu Tode: Mordprozess eröffnet

Der Angeklagte soll eine Witwe in ihrer Wohnung in Favoriten getötet haben
Der Angeklagte soll eine Witwe in ihrer Wohnung in Favoriten getötet haben ©APA
Im Wiener Straflandesgericht ist am Mittwoch der Mordprozess gegen einen 19-Jährigen eröffnet worden, der am 15. Jänner 2016 eine Witwe in ihrer Wohnung in der Davidgasse in Favoriten zu Tode gebracht haben soll. Staatsanwältin Tatiana Spitzer-Edl sprach eingangs von einem "grauenhaften Mord", der Kochlehrling habe Maria S. (72) "eine Stunde lang zu Tode gequält".
Beim Mordprozess in Wien
Mordprozess steht bevor
Verdächtiger festgenommen
Laut Obduktion erschlagen
Leichenfund in Favoriten
Am Tatort in Favoriten

Der äußerlich beinahe noch kindlich-bubenhaft wirkende Angeklagte schilderte dem Schwurgericht (Vorsitz: Norbert Gerstberger) zunächst seinen familiären Hintergrund und seinen beruflichen Werdegang. Er sei “von klein auf mit Respekt erzogen worden” und habe in einem bekannten Innenstadt-Hotel seine Lehre absolviert: “Für mich ist Kochen eine Leidenschaft.” Danach kam der 19-Jährige auf die rein zufällige Begegnung mit der Pensionistin im Anna-Boschek-Hof zu sprechen, wo damals auch sein älterer Bruder lebte, bei dem er zum Essen eingeladen war.

“Scheißausländer”: Beschimpfung resultierte in Bluttat

Aus “Respekt vor meinem” Bruder habe er nicht in dessen Wohnung rauchen wollen und sich daher im Stiegenhaus eine Zigarette angezündet. Dabei wurde der 19-Jährige von Maria S. erwischt, die ihren Müll in den Innenhof der Gemeindebau-Anlage bringen wollte. Die Witwe schimpfte mit dem Burschen und soll ihn als “Scheißausländer” bezeichnet haben – die Eltern des in Wien geborenen jungen Mannes stammen aus der Türkei.

Die verbale Auseinandersetzung war an sich längst bereinigt, als der Bursch etliche Zeit später an die Tür der Frau klopfte und ein Blutbad anrichtete. Mit leiser Stimme schilderte der Angeklagte den Geschworenen, was er seinem Opfer antat und sparte dabei grauenvolle Details nicht aus. “Ich wollte sie nicht töten. Es wurde schlimmer und schlimmer”, gab er zu Protokoll. Die Schwerverletzte jammerte seinen Angaben zufolge “Ich bin tot, ich bin tot”, worauf er erwiderte: “Nein, noch sind Sie nicht tot”.

“Ich konnte mich überhaupt nicht kontrollieren”

“Warum haben Sie nicht aufgehört?”, fragte der vorsitzende Richter Norbert Gerstberger. “Ich konnte mich überhaupt nicht kontrollieren. Ich habe keine Sekunde darüber nachgedacht”, lautete die Antwort. Und weiter: “Es war für mich so, als wär’ ich in einem Filmriss gewesen.”

Nachdem die Pensionistin ihre Wohnungstür geöffnet hatte, provozierte sie der 19-Jährige, indem er sich neuerlich eine Zigarette anzündete. Als Asche auf den Fußabstreifer fiel, soll sie ihn angeschrien und wieder geschimpft haben. Darauf versetzte ihr der 19-Jährige einen Faustschlag ins Gesicht. Sie taumelte zurück, stieß sich an einem Kasten blutig und begann laut um Hilfe zu schreien. Als er ihr den Mund zuhielt, biss sie ihm in den Finger.

Eine Nachbarin hörte die Rufe der 72-Jährigen und verständigte die Polizei. Tatsächlich rückte eine Funkstreife an und ging durch das Wohnhaus. Zu diesem Zeitpunkt war alles wieder völlig ruhig, die Beamten nahmen keine verdächtigen Geräusche wahr und rückten wieder ab. Sie konnten nicht ahnen, dass der 19-Jährige die Tür der Witwe hinter sich geschlossen und verriegelt hatte und die 72 Jahre alte Frau verzweifelt um ihr Leben kämpfte.

Frau kämpfte in Favoriten verzweifelt um ihr Leben

Die 72-Jährige setzte sich den Angaben des Angeklagten zur Folge zur Wehr, indem sie nach einem Schuhlöffel griff und damit auf ihn einschlug. Sie hatte gegen den körperlich überlegenen jungen Mann aber keine Chance, der sie zu Boden brachte und weiter verletzte. Schließlich zwang sie der 19-Jährige ins Schlafzimmer zu gehen, während er in der Küche nach einem spitzen Gegenstand suchte.

Als er ihr mit einem Messer ins Schlafzimmer folgte, warf die Witwe mit Gegenständen nach ihm, worauf der 19-Jährige Blumentöpfe auf ihrem Kopf zertrümmerte. Schließlich versuchte er, der vor ihrem Bett am Boden Sitzenden das Genick zu brechen, gestand der Bursch dem Schwurgericht. Das sei ihm nicht gelungen, “weil sie sich mit dem Körper mitgedreht hat”. Zudem sei er “an ihrem Blut abgerutscht”.

“Ich bin tot” – “Ja, jetzt sterben Sie langsam”

Noch ein Mal habe die Frau “Ich bin tot” gejammert, so die Angaben des 19-Jährigen. Darauf habe er “Ja, jetzt sterben Sie langsam” erwidert, bestätigte er auf Befragen von Richter Gerstberger seine entsprechende Aussage vor der Polizei.

Mit dem Messer versetzte er der 72-Jährigen insgesamt 16 Stiche in den Oberkörper. Ihren Kopf deckte er mit einem Blumentopf ab, weil er ihn nicht mehr anschauen konnte. Dieser sah – wie der Bursch nach seiner Festnahme den Kriminalisten erklärt hatte – “so eklig aus. Es roch verdorben.” Ihren Körper wollte er mit Leintüchern zudecken, die Frau schaffte es aber, diese abzustreifen.

Bluttat in Favoriten: Witwe mit heißem Bügeleisen malträtiert

Der Bursch zündete auch noch Kerzen an und erhitzte ein Bügeleisen, womit er die Witwe malträtierte. Diese war zu diesem Zeitpunkt noch immer nicht tot – ihre Füße hätten gezuckt bzw. Abwehrbewegungen gemacht, hatte der Kochlehrling der Polizei beschrieben. Am Ende stach er ihr das Messer rechts vom Kehlkopf in den Hals und schnitt ihr die Kehle durch. Danach duschte er sich in der Wohnung der Toten und ging in eine Diskothek, wo er bis in die frühen Morgenstunden tanzte.

In der Früh wollte er an den Tatort zurückkehren, weil er dort persönliche Gegenstände zurückgelassen hatte. Die Wohnung war allerdings polizeilich versiegelt. Angehörige, die Maria S. am Abend telefonisch nicht mehr erreicht hatten, hatten die Polizei alarmiert. Weil die 72-Jährige nicht öffnete, wurde die Tür aufgebrochen und die schrecklich zugerichtete Leiche entdeckt. Im Obduktionsgutachten wurden unter anderem eine vollständige Durchtrennung der rechten Halsschlagader, eine vollständige Durchtrennung der linken Drosselvene und eine vollständige Zertrümmerung des Schädels beschrieben.

19-Jähriger: “Ich erkläre mich für zurechnungsunfähig”

Nachdem er zu Beginn seiner Verhandlung “Ich erklär’ mich für schuldig” zu Protokoll gegeben hatte, meinte der 19-Jährige am Ende seiner Befragung, er habe sich in einem “psychischen Ausnahmezustand” befunden. “Ich wusste nicht, was ich tat”, meinte er. Er sei nicht er selbst gewesen: “Euer Ehren, ich erkläre mich für zurechnungsunfähig.” Der beigezogene Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer sieht das in seinem schriftlichen Gutachten anders.

Demnach leidet der Kochlehrling zwar an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung, war zum Tatzeitpunkt aber zurechnungsfähig. Schuldausschließungsgrund wäre demnach keiner gegeben. Dantendorfer hält den Burschen allerdings für derart gefährlich, dass er für den Fall eines Schuldspruchs zusätzlich die Einweisung des 19-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher im Sinn des Paragrafen 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) empfiehlt. Ohne entsprechende, im Maßnahmenvollzug gewährleistete Behandlung geht der Sachverständige davon aus, dass der Bursch nach seiner Entlassung unter dem Einfluss seiner geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades neuerlich Straftaten mit schweren Folgen begehen könnte.

15 Jahre Haft drohen dem Lehrling

Nach dem novellierten Jugendgerichtsgesetz (JGG) drohen dem 19-Jährigen bei einer Verurteilung wegen Mordes höchstens 15 Jahre Haft, da für junge Erwachsene – Angeklagte, die die ihnen vorgeworfene Straftat vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres begangen haben – dies das maximal zulässige Strafausmaß ist. Sollte das Gericht dem zusätzlichen Unterbringungsantrag der Staatsanwaltschaft Folge leisten, könnte der Angeklagte selbst nach Verbüßung der über ihn verhängten Strafe so lange weiter zwangsweise angehalten werden, bis Experten ihn für nicht mehr gefährlich halten.

19-Jähriger für Anwältin “liebenswürdig”

Verteidigerin Astrid Wagner beschrieb ihren Mandanten als “liebenswürdigen, höflichen jungen Mann. Er war in der Schule völlig unauffällig.” Bei der Tat habe sich der 19-Jährige “von außen gesehen”, das Ganze sei “wie im Film abgelaufen”. Es sei “kein Motiv ersichtlich”, betonte die Anwältin. Möglicherweise habe der Bursch “einen hypomanischen Zustand entwickelt” und “fast fremdgesteuert” agiert.Der Kochlehrling erklärte dem Gericht, er habe in den Wochen und Monaten vor der Tat täglich drei bis fünf Joints geraucht. Seine Lehre habe ihn “fix und fertig” gemacht, er habe “einfach keine Kraft mehr gehabt”. Er habe mit der Zeit Halluzinationen entwickelt und sich “Sachen eingebildet, die es nicht gibt”. Auf die Frage von Richter Gerstberger, weshalb er das bei der Polizei nicht erwähnt habe, meinte der 19-Jährige: “Ich wollte mich nicht drauf ausreden.”

Versöhnliches Gesprächsende im Stiegenhaus

Dass es mit Maria S. zu einer verbalen Auseinandersetzung kam, sei für ihn nicht absehbar gewesen. Er habe ihr vielmehr seine Hilfe angeboten, als sie ihm mit ihren Müllsäcken entgegenkam. Er habe sie “freundlich gegrüßt”, sie habe ihn gleich angeschrien und geschimpft, weil er rauchte: “Ich war geschockt.” Dennoch sei es im Stiegenhaus “letztlich zu einem versöhnlichen Gesprächsende gekommen”.

Die Staatsanwältin und der Vorsitzende versuchten gleichermaßen zu ergründen, weshalb der junge Mann dann wesentlich später, nachdem ihm sein Bruder zwischenzeitlich einen neuen Haarschnitt verpasst hatte, bei der 72-Jährigen anklopfte. “Ich wollte ihr wahrscheinlich erklären, dass ich die Wohnhausanlage nicht verunreinige”, sagte der 19-Jährige. Er habe ihr zeigen wollen, dass er die Asche mit seiner Hand auffange, und sich deshalb eine angezündet, als Maria S. ihre Tür aufmachte.

Die Frage des Richters, ob er Zorn empfunden habe und auf Streit aus gewesen sei, wies der Bursch zurück: “Ich wollte sie nur fragen, warum sie mich beschimpft hat. Um 13.15 Uhr wird die Verhandlung mit der Erörterung des psychiatrischen Gutachtens fortgesetzt.

Angeklagter “momentan hochgefährlich” – sexuelle Tatkmponente?

Der psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer stufte den 19-Jährigen als “momentan hochgefährlich” ein und sprach sich daher im Fall eines Schuldspruchs für die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus. Der Sachverständige qualifizierte das inkriminierte Geschehen als “Overkill”-Tat, es sei nicht nur darum gegangen, das Opfer zu töten, sondern zudem zu demütigen.Laut Anklage, die auf den Angaben des 19-Jährigen beruht, hatte der Lehrling die Sterbende mit einem Zierkürbis im Vaginalbereich misshandelt. “Er hat einen sexuellen Impuls empfunden”, merkte Dantendorfer dazu an. Dieser sei aufgrund der Persönlichkeitsstruktur des Burschen” weiter eskaliert”.

Der klinische Psychologe Wolfgang Neuwirth – von Dantendorfer in die Begutachtung miteingebunden – bewertete die Tat auf Basis einer Tatortanalyse als “sexuell motiviertes Tötungsdelikt”. Der 19-Jährige, der zum Tatzeitpunkt einen gleichaltrige Freundin hatte, mit der er seit mehreren Monaten zusammen war, hatte demgegenüber stets jeglichen sexuellen Kontext bestritten und versichert, die Tötung der 72-Jährigen habe ihn nicht erregt.

“Er hat eine krankheitswerte Störung”

Für Dantendorfer gab es keinen Zweifel, dass beim Angeklagten Zurechnungsfähigkeit gegeben war: “Es ist davon auszugehen, dass er erkennen konnte, dass es nicht richtig sein kann, eine 72-Jährige zu Tode zu martern.” Der Bursch sei allerdings “nicht gesund. Er hat eine krankheitswerte Störung.” Dessen Persönlichkeitsstruktur sei durch eine “verminderte Impulskontrolle” gekennzeichnet. Vor allem mit der sexuellen Komponente am Tatgeschehen und der nicht vorhandenen Bereitschaft des Angeklagten, sich mit dieser Devianz auseinanderzusetzen, begründete Dantendorfer seine Empfehlung, den 19-Jährigen im Fall einer Verurteilung im Maßnahmenvollzug unterzubringen. “Das Risiko für eine hochgewaltsame Tat ist außergewöhnlich erhöht”, meinte der Gutachter.

Die Verhandlung wurde auf kommenden Freitag vertagt. Möglicherweise wird noch der Vater des Kochlehrlings als Zeuge aussagen, der seinem Sohn im vergangenen Herbst empfohlen haben sollen, einen Psychologen aufzusuchen, nachdem er Veränderungen am 19-Jährigen bemerkt hatte.

(apa/red)

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