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18-Jähriger in Wien erstochen

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Streit über zu laute Party: Mann ersticht seinen 18-jährigen Nachbarn - Täter fühlte sich „massiv bedroht“ - Polizeiliche Ermittlungen weitgehend abgeschlossen.

Ein schwelender Nachbarschaftsstreit, Lärm im Stiegenhaus, eine Rangelei: Jener 42-Jährige, der am Sonntag in Wien-Brigittenau einem Lehrling mit einem Küchenmesser einen tödlichen Herzstich zugefügt hat, kann sich seine Tat „selbst nicht erklären“, sagte ein Ermittler der APA. Freunde des späteren Opfers hätten jetzt ausgesagt, der 18-Jährige habe den gelernten Tischler zuvor „massiv bedroht“.

Besuch nach Sauftour

Stefan K. und drei seiner Freunde hatten am Sonntag gegen 5.00 Uhr nach einer Lokaltour einen Bekannten besucht, der im Gemeindebau Leystraße lebt. Der schlief, das alkoholisierte Quartett forderte lautstark Einlass. In der Wohnung in der vierten Etage waren schon zuvor häufig Partys gefeiert worden. Genauso oft gab es Schwierigkeiten mit dem 42-Jährigen, der einen Stock tiefer wohnt und häufig seinen dreijährigen Buben bei sich hatte.

Auch Sonntag früh beschwerte sich der Vater zweier Söhne über die Ruhestörung. „Daraufhin sind die Burschen zu seiner Wohnung hinunter gegangen. Laut ihren Aussagen ist er von Stefan K. massiv bedroht worden“, berichtete Oberstleutnant Karl Kmoch vom Kriminalkommissariat Zentrum-Ost von den Ergebnissen der weitgehend abgeschlossenen polizeilichen Ermittlungen: „Stefan K. hat gegen seine Tür gepumpert. Er hat den Fehler gemacht, zu öffnen, weil er den Burschen mit einer Digitalkamera fotografieren wollte. Da wurde er von Stefan K. in die Wohnung gedrängt, er hat ihm die Kamera aus der Hand geschlagen und es ist zu einer Rangelei gekommen.“

Täter gilt als “ruhiger Mensch”

Im Zuge dieser Rangelei schnappte sich der 42-Jährige, der bis in die Küche zurück gedrängt worden sei, ein Messer aus einer Lade und stach zu. Der Bericht des Täters decke sich mit den Zeugenangaben. „Die Möglichkeiten für den Titel der Anzeige reichen von Körperverletzung mit tödlichem Ausgang, Totschlag oder Mordversuch bis zu Notwehrüberschreitung mit Todesfolge. Das ist Sache der Staatsanwaltschaft“, sagte Kmoch. „Der Täter gilt als sehr ruhiger Mensch, der zuvor als nicht gewaltbereit eingeschätzt wurde.“

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