AA

17 Jahre total verweigert

Wiener wegen "Total-verweigerung" verurteilt: Christof Kurzmann lehnte "aus Gewissensgründen" Wehr- & Zivildienst ab; zwei Monate bedingt.

In den vergangenen 17 Jahren hat der Wiener Musiker und DiscJockey Christof Kurzmann (35) mehr als ein Dutzend Einberufungsbefehle erhalten. Stets hat er den Dienst mit der Waffe verweigert, und auch zur Ableistung des “Wehrersatzdienstes” war er nicht zu bewegen. Nach zwei länger zurückliegenden gerichtlichen Verurteilungen stand der “Totalverweigerer” jetzt wegen Vergehens nach dem Militärstrafgesetz abermals vor Gericht. Kurzmann wurde wegen Nichtbefolgung von vier Einberufungsbefehlen sowie militärischem Ungehorsam zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt: Im April 1989 hatte er sich geweigert, Uniform, Helm und Waffe auszufassen.

Der Zivildienst kam für Kurzmann ebenfalls nicht in Frage: Die damals noch existierende Gewissens-Kommission hätte tendenziell eher gebildete, urbane junge Männer anerkannt, sei also seines Erachtens nach zweifelhaften Methoden vorgegangen. Staatsanwalt Peter Losert schien Kurzmanns offensichtliche Aversion gegen das Bundesheer nicht zu verstehen: “Sie sind doch Musiker. Ist das nicht eine Idee, daß man sagt, ich geh da hin und spiel in der Kapelle mit? Da brauchen S’ auch keine Waffe. Da gehen S’ mit dem Saxophon und spielen.” Bei Sympathisanten aus der DJ-Szene, die Kurzmann zur Verhandlung begleitet hatten, löste dieser “Lösungsvorschlag” schallendes Gelächter aus: Kurzmann hatte mit der Wiener Independent-Band “Extended Versions” beachtliche Erfolge gefeiert. Später sattelte er auf elektronische Klänge und Jazz um. “Ich glaube, die hätten keine Freude mit mir gehabt”, entgegnete Kurzmann.

Kurzmann nahm die Strafe an, das Urteil ist rechtskräftig. Damit ist das Kapitel “Bundesheer” für den 35jährigen Wiener endgültig erledigt: Nachdem er vor einigen Wochen im Ministerium für Landesverteidigung vorgesprochen und um eine Klärung der leidigen Angelegenheit gebeten hatte, wurde er formell neuerlich einberufen und nach Verhängung einer Disziplinarstrafe – dem Vernehmen nach 14 Tage Hausarrest – “bedingt entlassen”. “Er kann jetzt nicht mehr einberufen werden”, so Verteidiger Heinrich Vana. (14.6.99)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Wien Aktuell
  • 17 Jahre total verweigert