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17-Jähriger steht in Wien wegen Zuhälterei vor Gericht

Ein 17-jähriger Jugendlicher steht in Wien vor Gericht, weil er seine 13-jährige Freundin über Snapchat für Sex angeboten, Geld kassiert und später auch eine weitere Minderjährige vermitteln wollte.
Ein 17-jähriger Jugendlicher steht in Wien vor Gericht, weil er seine 13-jährige Freundin über Snapchat für Sex angeboten, Geld kassiert und später auch eine weitere Minderjährige vermitteln wollte. ©CANVA/AFP (Symbolbild)
Ein 17-jähriger Jugendlicher musste sich am Donnerstag vor dem Wiener Landesgericht verantworten. Die Anklage wirft ihm vor, im November 2024 seine 13-jährige Freundin über Online-Inserate für sexuelle Handlungen gegen Bezahlung angeboten zu haben. Nur wenige Tage zuvor soll er das Mädchen kennengelernt haben. Später versuchte er laut Staatsanwaltschaft auch, eine 14-jährige Bekannte der Freundin zu vermitteln.

Der Beschuldigte, ein gebürtiger Tschetschene, war zum Zeitpunkt der Tat bereits wegen Raubes vorbestraft. Er hatte eine offene, bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten und befindet sich seit Mitte November 2024 in Untersuchungshaft. Die Vorwürfe umfassen Zuhälterei, die Förderung gewerbsmäßiger Unzucht und schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen.

Einvernehmlicher Sex strafrechtlich relevant

Bevor der Jugendliche die 13-Jährige an einen Freier vermittelte, soll er laut Anklage selbst Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt haben. Auch wenn dieser einvernehmlich war, ist der Altersunterschied relevant: Solche Beziehungen gelten in Österreich als strafbar, wenn eine Person unter 14 Jahre alt ist und der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt.

Verteidigung spricht von Täuschung

Verteidiger Florian Kreiner argumentierte, dass sich die beiden Jugendlichen in einer Beziehung befanden und das Mädchen angegeben habe, 18 Jahre alt zu sein. Laut Handy-Auswertung soll sie bereits vor dem Kontakt mit dem Angeklagten selbstständig Freier kontaktiert haben. Sein Mandant habe sich „veranlasst gesehen, mitzumachen“.

Werbung über Snapchat und erste Vermittlung

Der Angeklagte postete daraufhin Fotos der beiden Mädchen auf Snapchat – inklusive Preislisten. In einem Fall kam es zur Vermittlung: Die 13-Jährige wurde einem Studenten zugeführt, der sie laut eigener Aussage für volljährig hielt. Der Jugendliche begleitete sie zum Treffen und gab an, „nur aufpassen“ zu wollen.

150 Euro kassiert – 100 für sich behalten

Die vereinbarte Bezahlung sollte geteilt werden. Der Angeklagte behielt jedoch 100 von 150 Euro. Seine Erklärung vor Gericht: „Ich hatte einen 100er und einen 50er. Ich hatte kein Wechselgeld.“ Das Urteil in diesem Fall steht noch aus.

(VOL.AT)

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