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17-Jähriger starb vor Disco in Vösendorf: Kein Strafprozess

Um den toten 17-Jährigen vor einer Disco in Vösendorf wird es wohl keinen Strafprozess geben.
Um den toten 17-Jährigen vor einer Disco in Vösendorf wird es wohl keinen Strafprozess geben. ©APA/pixabay.com
In der Nacht auf den 12. Februar 2017 wurde ein 17-Jähriger tot vor einer Disco in Vösendorf (Bezirk Mödling) gefunden. Der Fall wird vermutlich nicht strafgerichtlich aufgearbeitet.
17-Jähriger wurde niedergeschlagen
Akuter Atemnotfall
Mutter geht von Mord aus
Zweifel an Drogentod

Der Tod eines 17-Jährigen, der in der Nacht auf den 12. Februar 2017 leblos vor einer Diskothek in Vösendorf (Bezirk Mödling) aufgefunden wurde, wird vermutlich nicht strafgerichtlich aufgearbeitet. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat einem 19 Jahre alten Burschen, der dem um zwei Jahre Jüngeren einen Faustschlag verpasst hatte, eine diversionelle Erledigung angeboten. Ursprünglich war gegen den Lehrling wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (Paragraf 86 StGB) ermittelt worden. Ein gerichtsmedizinisches Gutachten klärte jedoch in weiterer Folge, dass der Faustschlag nicht kausal für den Todeseintritt war. Demnach starb der 17-Jährige an einem akuten Atemnotanfall, der zu Atem- und Kreislaufversagen führte. Der Jugendliche litt seit längerem an chronischem Asthma, außerdem war er zum Todeszeitpunkt stark alkoholisiert.

Ursprünglich Verdacht auf Körperverletzung

“Aufgrund der Ermittlungsergebnisse war zuletzt nur mehr von einfacher Körperverletzung im Sinne des Paragrafen 83 StGB auszugehen”, erklärte Markus Bauer, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, am Montag. Der Sachverhalt sei hinreichend geklärt, der Verdächtige habe den Faustschlag zugegeben und damit Verantwortung übernommen, weshalb ihm eine Diversion angeboten wurde, sagte Bauer gegenüber der APA. Falls der Lehrling 350 Euro bezahlt – die von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagene Summe bemisst sich an seinem Einkommen, als Tagsatz wurden vier Euro angenommen -, erspart er sich einen Prozess, eine allfällige Verurteilung und eine Vorstrafe.

Hinterbliebene über Vorgehen der Anklagebehörde empört

Bei den Hinterbliebenen sorgt das Vorgehen der Anklagebehörde für Empörung. “Die Diversions-Voraussetzungen liegen nicht vor, da das Strafverfahren bis zuletzt wegen Paragraf 86 StGB geführt wurde. Aus dem Akt geht nicht hervor, dass die in diese Richtung laufenden Ermittlungen eingestellt wurden. Abgesehen davon ist der Sachverhalt nicht hinreichend geklärt. Damit ist keine Diversion möglich”, meinte Philipp Wolm, der Rechtsvertreter der Angehörigen. “Wir werden dieses Vorgehen auf jeden Fall von der Oberstaatsanwaltschaft Wien überprüfen lassen”, kündigte der Anwalt im Gespräch mit der APA an.

17-Jähriger war von 19-Jährigem niedergeschlagen worden

Der 17-Jährige war am Weg von der Disco zur Bushaltestelle in eine Auseinandersetzung mit anderen Jugendlichen geraten. Er wurde von einem 1,95 Meter großen, kräftigen 19-Jährigen niedergeschlagen, nachdem er dessen Freundin beschimpft und nach dessen Bruder getreten hätte. Die Polizei, die ursprünglich von einem Drogentod ausgegangen war, konnte den Verdächtigen ausforschen. Ihm wären “die Sicherungen durchgebrannt”, gab der 19-Jährige in seiner polizeilichen Einvernahme zu Protokoll. Wie ein Zeuge schilderte, war der 17-Jährige auf den Schlag hin “wie ein Stück Holz” umgefallen.

Bursche hatte Suchtmittel konsumiert

Eine chemische Untersuchung der Leiche ergab, dass der 17-Jährige vor seinem Ableben den Wirkstoff Salbutamol – ein Spray, der bei Asthma Bronchiale oder chronischer Bronchitis verschrieben wird – und geringe Mengen an Suchtmitteln konsumiert hatte. Der vom Gerichtsmediziner beigezogene Chemiker ging davon aus, dass der 17-Jährige zeitnahe eine Konsumeinheit MDMA – sprich: eine Ecstacsy-Tablette – eingenommen und einige Zeit davor Cannabis geraucht hatte. Diese Substanzen dürften bei dem Burschen allerdings keine große Wirkung entfaltet haben. Von einer THC-bedingten Beeinträchtigung sei “nicht zwingend auszugehen”, legte der Chemiker dar.

17-Jähriger hatte 1,81 Promille Alkohol im Blut

Demgegenüber war der Bursch stark alkoholisiert. Im Blut ließ sich noch ein Wert von 1,81 Promille nachweisen. Ausschlaggebend für den unmittelbaren Todeseintritt war laut Gerichtsmediziner ein akuter Atemnotanfall “bei vorbestehenden, asthmatisch-entzündlichen Veränderungen der Atemwege”. Ein “Erregungszustand im Rahmen der tätlichen Auseinandersetzung” könne “das Auftreten eines Atemnotanfalls begünstigt und die Kreislaufbelastung nach Einnahme zentral stimulierender Medikamente weiter gesteigert, somit zum Todeseintritt beigetragen haben”.

APA/Red.

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