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1,60 Euro die Stunde: Burgenland führt verpflichtende Arbeit für Asylwerber ein

©APA/HANS KLAUS TECHT
Ab Juli gilt für Asylwerber im Burgenland eine gemeinnützige Arbeitspflicht. Anerkennungsbeitrag liegt bei 1,60 Euro pro Stunde.

Im Burgenland wird ab 1. Juli 2025 eine verpflichtende gemeinnützige Tätigkeit für Asylwerber eingeführt. Landesrätin Daniela Winkler und SPÖ-Klubobmann Roland Fürst präsentierten am Mittwoch das sogenannte "Modell Burgenland". Ziel sei es, Integration durch Arbeit zu fördern und eine geregelte Tagesstruktur zu schaffen.

Laut Fürst gehe es darum, "ein klares Zeichen zu setzen", um Migration finanziell und gesellschaftlich tragbar zu gestalten. Aktuell betrifft die Maßnahme rund 130 Personen im erwerbsfähigen Alter.

Bis zu 30 Wochenstunden

Für Asylwerber ohne Betreuungspflichten ist ein Einsatz von bis zu 30 Stunden pro Woche vorgesehen. Personen mit familiären Verpflichtungen sollen bis zu 20 Stunden gemeinnützig tätig sein. Als Anerkennungsbeitrag wird ein Stundensatz von 1,60 Euro ausbezahlt – analog zu bestehenden Regelungen des Bundes.

Die Tätigkeitsfelder reichen von der Landschaftspflege über Unterstützungsarbeiten in Pflegeheimen bis hin zur Mithilfe bei Veranstaltungen. Winkler betonte: "Gemeinnütziges Mitwirken wird von Gemeinden anerkannt und geschätzt und stärkt das Selbstwertgefühl."

Sanktionen bei Verweigerung

Die Teilnahme an den Tätigkeiten ist verpflichtend. Bei wiederholter Weigerung ohne triftigen Grund drohen Kürzungen bei den Leistungen der Grundversorgung. Laut Landesregierung sei bei den burgenländischen Gemeinden ein realistisches Einsatzpotenzial im Ausmaß von rund 24 Vollzeitäquivalenten identifiziert worden.

Innenministerium sieht Bundeseinrichtung bestätigt

Innenminister Gerhard Karner begrüßte die Maßnahme. Die verpflichtende gemeinnützige Tätigkeit für Asylwerber werde "in Bundeseinrichtungen bereits seit Juli 2024 umgesetzt", so Karner. Seither seien mehr als 350.000 Arbeitsstunden im Bundesbereich geleistet worden. Auch Kärnten plane eine vergleichbare Regelung.

(VOL.AT)

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