Der 15-Jährige nahm Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil des Schöffensenats nicht rechtskräftig.Korneuburg. Der mit seiner Familie in Österreich wohnende slowakische Staatsbürger wurde des schweren sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person, der Blutschande und auch der Verleumdung schuldig gesprochen. Als die Schwangerschaft der 21-Jährigen offensichtlich wurde, hatte er laut Anklage nämlich versucht, den Verdacht auf einen Bekannten zu lenken. Nach einer Untersuchung in der 19. Woche mit folgendem genehmigten medizinischen Eingriff ergab eine DNA-Untersuchung eindeutig die Vaterschaft des Burschen, worauf er ein Geständnis ablegte.
15-Jähriger schwängerte behinderte Schwester
Laut Staatsanwältin Elisabeth Böhm war es zu der Tat gekommen, als der 15-Jährige mit seiner Schwester – fast blind, taub und nur eingeschränkt beweglich – allein im Elternhaus gewesen war. Er bekannte sich schuldig. Der Prozess wurde in der Folge unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Der Verteidiger des Schülers, Hristo Tchakarov (Wien), plädierte unter Hinweis darauf, dass die Familie weiter zusammenlebe und -halte, auf eine bedingte Strafe.
Davon war abzusehen, sagte Richter Franz Furtner in seiner Urteilsbegründung: Mildernd hätten sich zwar das junge Alter des Beschuldigten und dessen reumütige Verantwortung ausgewirkt. Als verschärfend sah der Schöffensenat aber die Tat unter Ausnutzung eines Vertrauensverhältnisses und die völlige Wehrlosigkeit des mehrfach behinderten Opfers, das sich auch danach niemandem mitteilen konnte. Dem Angeklagten wurde weiters eine Psychotherapie aufgetragen.
(APA)
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