15.000 Euro vom Rechnungshof verteilt

Woher das Geld kommt: Das Parteiengesetz legt fest, dass Parteien unzulässige Spenden an den Rechnungshof weiterleiten müssen. Dieser verteilt sie weiter.
Rechnungshof verteilt gut 15.000 Euro
Bürgerinnen und Bürger können diesmal laut Aussendung des Rechnungshofs Vorschläge machen, welche Gewalt- und Opferschutzeinrichtungen Geld aus unzulässigen Parteispenden erhalten sollen. Bis zum 5. Februar werden Vorschläge per E-Mail unter buergerbeteiligung@rechnungshof.gv.at, per Direktmessage via Instagram oder Facebook sowie per Post (Dampfschiffstraße 2, 1030 Wien, Kennwort Bürgerbeteiligung) entgegen genommen.
(APA/Red)
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