Zwei Mitschüler berichteten von roten und blauen Flecken, die ihnen zugefügt worden seien. “Angezeigt worden bist du schon relativ oft”, sagte Einzelrichterin Bettina Maxones-Kurkowski. Verteidiger Michael Hofer verstand nicht, warum dieser Fall vor das Strafgericht gekommen ist: “Das sollte eigentlich schulintern gelöst werden. Die Pädagogen sind nicht in der Lage, derartiges in den Griff zu bekommen.” Es sei eigentlich nichts vorgefallen, außer dass der Teenager auf dem Weg zum Hort zündelte und unglücklicherweise 25 Thujen abbrannten. “Ein Lausbubenstreich – bei Ludwig Thoma war das an der Tagesordnung”, so der Verteidiger. Der Besitzer der Thujenhecke nannte allerdings einen Schaden von 4.000 Euro, den die Versicherung errechnet hatte.
Der 14-Jährige wurde von der Schule suspendiert und dann entlassen. Er lebt nun in einer Wohngemeinschaft einer sozialen Einrichtung und besucht eine Schule auf dem Land. “Wir verstehen uns dort alle gut”, betonte der Schüler. Der Verteidiger legte der Richterin ein Schreiben vor, in dem die jetzigen Lehrer den Teenager als “unauffällig, brav und konzentriert” beschrieben hatten.
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