14-jährige Kärntnerin starb an Krebs: Eltern am Dienstag vor Gericht

Den beiden wird Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen vorgeworfen - der Tod des Mädchens wird ihnen aber nicht zur Last gelegt, teilte das Landesgericht am Freitag mit.
Vor einem Jahr war die 14-Jährige ins Klinikum Graz gebracht worden, wo sie wenige Tage später an der Tumorerkrankung starb. Das Krankenhaus erstattete Anzeige, weil der Tumor falsch beziehungsweise nicht rechtzeitig behandelt worden sei. Der Verteidiger der Eltern, Rechtsanwalt Alexander Todor-Kostic, wies die Vorwürfe zurück. Das Mädchen sei bereits so reif gewesen, dass es selbst Entscheidungen über Therapien treffen habe können und dies auch getan habe.
Strafantrag: 'Körperliche Qualen' und mangelnde Aufklärung
Wie es im Strafantrag heißt, hätten die Eltern ihrer Tochter "körperliche Qualen" zugefügt - sie sei "wegen Gebrechlichkeit und Krankheit wehrlos" gewesen und habe "keine adäquate Aufklärung über ihre Krankheit, deren Verlauf und die Therapiemöglichkeiten" erhalten. Die Eltern hätten es unterlassen, dem Mädchen trotz schwerster gesundheitlicher Probleme eine medizinische Behandlung zukommen zu lassen, die ihre Leiden mildern hätte können.
Mögliche Konsequenzen: Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe
Den Eltern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Der Prozess unter Vorsitz von Einzelrichterin Michaela Sanin ist bis zum Nachmittag anberaumt.
APA
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