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130.000 Euro in Neuer Donau: Fundservice Wien führt nun eigene Ermittlungen

In der Neuen Donau gefunden und getrocknet: Rund 130.000 Euro
In der Neuen Donau gefunden und getrocknet: Rund 130.000 Euro ©LPD Wien
Nach dem 130.000-Euro-Bargeldfund in der Neuen Donau wird nun das Fundservice der Stadt Wien (MA 48) weiter ermitteln. Nach Abschluss der Erhebungen der Wiener Polizei sollte der Betrag am Montag an die Stadt überwiesen werden.
Das gefundene Geld
Keine Straftat hinter Geldfund
Polizei bittet um Hinweise
Laut Polizei kein Falschgeld
100.000 € im Donauwasser

Dies sagte Polizeisprecher Thomas Keiblinger. Wenn das Geld und der Akt eingelangt sind, “wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet”, hieß es bei der MA 48 zur APA.

Fundservice: Umgang mit dem Geldfund

Laut MA-48-Sprecherin Ulrike Volk sind für das Fundservice drei wesentliche Fragen zu klären: “Ist es ein Fund? Gibt es einen Finder? Gibt es einen potenziellen Besitzer?” Der Geldbetrag muss jedenfalls zuerst auf einem Konto bei der Stadthauptkasse einlagen. “Das Geld ist noch nicht bei uns und der Akt ist noch nicht bei uns”, betonte Volk. Die Fundsache wird wie ein “Standardfall” abgewickelt. Es komme öfters vor, dass bei Funden auch Geldfunde dabei sind, erläuterte die Sprecherin. Sehr hohe Summen seien aber “eher selten der Fall”.

Wem gehören die 130.000 Euro?

Im Gegensatz zu gleich mehreren potenziellen Besitzern, die sich bei der Polizei gemeldet haben, ging beim Fundservice bisher kein Hinweis zum Eigentümer ein. Sollte sich jemand melden, dann wird die Überprüfung der Angaben eine “kompliziertere Geschichte sein”, meinte Volk. Der potenzielle Besitzer muss jedenfalls “glaubhaft machen, dass es sein Geld ist”. Die Polizei hat “derzeit keine Anzeigen” wegen Betrugs gegen Personen erstattet, die sich fälschlich als Besitzer ausgaben, sagte Keiblinger.

Nach Medienberichten soll ein laut Zeugen offenbar verwirrter älterer Herr seine gesamten Ersparnisse im Wasser der Neuen Donau “entsorgt” haben. Die Wiener Polizei ging davon aus, dass jemand die Banknoten rein rechtlich gesehen “verloren” hat und stellte ihre Ermittlungen im Zusammenhang mit einer möglichen Straftat hinter dem Geldfund ein. In Niederösterreich wurde unterdessen noch ein strafrechtlicher Zusammenhang überprüft.

130.000 Euro-Fund: Keine zehn Prozent Finderlohn

Als “verloren” werden laut Webseite der MA 48 “in niemandes Gewahrsam stehende Sachen, die ohne den Willen der Inhaberinnen oder Inhaber aus ihrer Gewalt gekommen sind” betrachtet (beispielsweise eine auf dem Gehsteig liegende Geldbörse). “Vergessen” sind “bewegliche Sachen, die ohne den Willen der Inhaberinnen oder Inhaber an einem fremden, unter Aufsicht stehenden Ort zurückgelassen worden und dadurch in fremde Gewahrsame gekommen sind (beispielsweise Geldbörse in Verkehrsmitteln oder Lokalitäten)”.

Sollte sich der Besitzer melden, dann können die Finder einen privatrechtlichen Anspruch auf Finderlohn geltend machen. Bei verlorenen Sachen beträgt die Höhe des Finderlohns in Österreich zehn Prozent, bei vergessenen Sachen fünf Prozent. Bei einem Wert von über 2.000 Euro halbieren sich die Prozentsätze allerdings. Werden Fundsachen nicht innerhalb eines Jahres vom Besitzer beansprucht, dann kann der Finder eine Anwartschaft auf das Eigentum an dem Fundgegenstand erwerben.

(apa/red)

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