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12-Stunden-Tag: Witwer fordert Nachschärfungen

Witwer lässt Kritik durchklingen.
Witwer lässt Kritik durchklingen. ©VOL.AT/Lerch
Zum vorliegenden Gesetzesentwurf fordert ÖAAB-Landesobmann Harald Witwer, dass auch die Arbeitnehmer von der neuen Regelung profitieren müssen.
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FAQ: 12-Stunden-Tag
Flexibilisierung beschlossen

“So könnten beispielsweise pro Jahr eine bestimmte Anzahl – z.B. 12 Tage – an 12- Stunden-Tagen dem Unternehmer ohne Mehrkosten zur Disposition überlassen werden, wenn im Gegenzug auch der Arbeitnehmer dafür 9 Tage Zeitausgleich zur freien Verfügung erhält”, schlägt Witwer vor. “Sollte dieser diese Stunden innerhalb eines Jahres nicht konsumieren können oder wollen, so sind sie ihm mit einem Zuschlag von 50 % abzugelten. Das wäre eine faire Flexibilität, die beiden Seiten Vorteile bringt.”

Ablehnungsrecht braucht klare Definition

Klarer zu regeln sind aus Sicht von ÖAAB-Landesobmann Witwer vor allem die gesetzlich definierten Gründe für die Ablehnung einer Überstunde durch den Arbeitnehmer: “Wenn die „Freiwilligkeit“ wirklich so wichtig ist, dann kann man auf eine Begründung für eine Ablehnung verzichten. Wenn die Regierungsfraktionen allerdings auf eine Begründung bestehen, dann fordere ich sie auf, diese auch klar und nachvollziehbar zu definieren!” Auch das Zurückdrängen des Betriebsrates bei der Anordnung von Überstunden ist für Witwer zu hinterfragen: “Ich würde mir wünschen, dass die Betriebsräte auch in Zukunft in die Entscheidung eingebunden sind. Sie haben eine andere Position im Betrieb als der einfache Mitarbeiter, der nicht immer in der Lage ist, seine Wünsche gegenüber seinem Vorgesetzten durchzusetzen. Der Bundesregierung ist die betriebliche Ebene ja ein großes Anliegen, was prinzipiell richtig ist”, so Witwer abschließend.

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