Der Mann saß im Jänner 2011 mit einem Blutalkoholwert von 1,9 Promille am Steuer und verursachte nach Ansicht des Gerichts bei einem Unfall den Tod eines Autofahrers. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Tödlicher Unfall in Rankweil
Der Verkehrsunfall datiert auf den 5. Jänner 2011. Kurz vor 20.00 Uhr setzte der alkoholisierte Handwerker in Rankweil auf der Walgaustraße zum Überholvorgang an, schaffte es aber nicht mehr rechtzeitig, wieder einzuscheren und kollidierte frontal mit dem Gegenverkehr. Im entgegenkommenden Fahrzeug saß ein 65-jähriger Mann, der den Unfall nicht überlebte. Auch die Beifahrerin, die Ehefrau des Lenkers, wurde schwer verletzt. Der Unfallverursacher selbst und sein Beifahrer hatten großes Glück. Sie kamen mit leichten Verletzungen davon.
Wiederholte Alko-Fahrten
Bevor der Unfallverursacher losgefahren war, hatte ihn eine Bekannte noch gewarnt. Sie wusste, dass der Mann beinahe eine ganze Flasche Wodka getrunken hatte und bestand darauf, dass der Freund des Betrunkenen fahren solle. Das tat er auch, doch als die Männer außer Sichtweite waren, tauschten sie die Plätze. Bereits 2008 war der Angeklagte bei einer Kontrolle aus dem Verkehr gezogen worden, damals ergab der Test einen Wert von 1,4 Promille. APA
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