Von Seff Dünser (NEUE)
Wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung wurde der Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 220.000 Euro verurteilt.
Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 110.000 Euro. Die andere Hälfte der Strafe wurde auf Bewährung bedingt nachgesehen. Sollte der Angeklagte die Geldstrafe nicht bezahlen können, würde die Ersatzfreiheitsstrafe vier Monate Gefängnis betragen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Andreas Böhler ist nicht rechtskräftig.
Nach Ansicht der Richter hat der Unternehmer dem Finanzamt Bregenz insgesamt 456.872,69 Euro an Einkommensteuer vorenthalten. Seine Steuerschuld hat er innerhalb eines Jahres zu begleichen, beschloss das Gericht.
Stiftung
Mit seiner nach Liechtenstein verlegten Firma und der dort gegründeten Stiftung hat der Vorarlberger nach den gerichtlichen Feststellungen über Jahre hinweg in Österreich Steuern hinterzogen. Es sei nichts dagegen einzuwenden, im Ausland Firmen und Stiftungen zu gründen, sagte Richter Böhler in seiner Urteilsbegründung. Wenn damit auf ungesetzliche Weise Steuerflucht betrieben werde, sei das allerdings nicht zu dulden. Schließlich würden damit dem Heimatstaat des Steuerpflichtigen wichtige Steuereinnahmen zur Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur entgehen.
Umstritten war vor Gericht die Form der vom Angeklagten gewählten Stiftung. Das Gericht sei dabei nicht der von der für den Angeklagten günstigeren Sicht des Sachverständigen gefolgt, merkte der Vorsitzende des Schöffensenats an.
Der Angeklagte sagte, er habe mit der Verlegung seines Unternehmens nach Liechtenstein keine Steuerflucht betreiben, sondern sich damit dem familiären Einfluss entziehen wollen. Aber dieses Ziel hätte er auch mit einer GmbH im Inland erreichen können, erwiderte Richter Böhler.
(Quelle: NEUE)
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