Das Hochwasser im Sommer 2002 sei „die schwerste nationale Katastrophe, die Österreich seit dem Zweiten Weltkrieg heimgesucht hat“, heißt es in einem Vortrag an den Ministerrat, in dem heute, Montag, früh, die gesetzliche Umsetzung des Hilfspakets der Regierung beschlossen wurde.
Dieses „Finanzierungspaket in der Höhe von mehr als einer Mrd. Euro“ sei als Sofortmaßnahme zu sehen. „Vor allem wird dafür Sorge getragen, dass Hochwasseropfern, die an Hab und Gut geschädigt wurden, rasche und unbürokratische Hilfe zukommt. Zerstörte Infrastruktur muss wieder aufgebaut werden, um den regulären Ablauf des öffentlichen Lebens wieder herzustellen“, so der Ministerratsvortrag.
Beschlossen hat die Regierung am Montag der Entwurf eines „Bundesgesetzes, mit dem ein Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 – HWG 2002 erlassen wird und das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Bundesfinanzgesetz 2002, das Umweltförderungsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Einkommenssteuergesetz 1988, das Körperschaftssteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden“.
Ein genauer Betrag des Gesamthilfepaktes wird in dem Gesetzesentwurf nicht genannt. Ausgewiesen wird aber u.a., dass mit bis zu 250 Mill. Euro Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden an Hab und Gut physischer und juristischer Personen finanziert werden sollen. Mit weiteren bis zu 250 Mill. Euro sollen Maßnahmen zum Wiederaufbau der Infrastruktur verwendet werden. Bis zu 28 Mill. Euro sollen in Sofort- und vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden an Gewässern, Hochwasserschutzanlagen und Wildbachverbauungen fließen.
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