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Rhein-Schwemmholz zur freien Entnahme

Das Rheinholz darf mitgenommen werden, wie die Internationale Rheinregulierung informiert.
Das Rheinholz darf mitgenommen werden, wie die Internationale Rheinregulierung informiert. ©Gemeinde
Das Schwemmholz, das durch die letzten Hochwässer angespült wurde, kann von den Bürgern abgeholt werden.


Lustenau. Durch die letzten Hochwässer vom 11. und 12 Juni wurde in Lustenau das Rheinvorland geflutet. Dabei kam es zu Schäden am Radweg und am Mittelwuhr sowie zu Ablagerungen von Rheinletten und Schwemmholz. Das Schwemmholz ist zur freien Entnahme, wie die Internationale Rheinregulierung informiert.

Mittlerweile sind die Ablagerungen im Bereich der Radwege entfernt und die Radwege sind wieder befahrbar. Alle Gefahrenstellen sind beschildert und werden so rasch wie möglich repariert. Das noch vorhandene Schwemmholz dient zur freien Entnahme, zum Teil wurde es schon von Rheinholzern gestapelt. Die Rheinbauleitung Österreich wird ab Mitte Juli alle noch im Rheinvorland und am Mittelwuhr liegenden Schwemmholzreste entsorgen. Es werden daher alle Personen die Schwemmholz haben möchten gebeten, dieses bis zum 14. Juli abzuholen.

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