Nachdem Feuerwerkskörper nach wie vor verkauft werden dürfen, haben sich die Städte Dornbirn und Hohenems und die Marktgemeinde Lustenau auf eine gemeinsame Vorgangsweise im Bezirk geeinigt: Um die Lärm- und Umweltbelastungen möglichst kurz zu halten, ist das Abschießen von handelsüblichen Kleinfeuerwerken ausschließlich in der Silvesternacht zwischen 23:00 und 1:00 Uhr und nur in ausgewiesenen Bereichen – ersichtlich auf den Homepages und in den Gemeindeblättern - gestattet. Außerhalb dieser Bereiche ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände daher auf jeden Fall verboten, ebenso innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten.
Schön, aber schädlich
In der Silvesternacht steigen die Feinstaubwerte in vielen Städten auf die höchsten Werte des ganzen Jahres. Zudem ist die Knallerei insbesondere für kleine Kinder und für Tiere mit sehr viel Stress verbunden. Ein Informationsblatt des Landes über weitere Auswirkungen von Feuerwerken finden Sie online auf den Homepages von Dornbirn, Hohenems und Lustenau. Der dringende Appell lautet auch für den kommenden Jahreswechsel: Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und Ihre Umgebung und schießen Sie so wenig Feuerwerk wie möglich ab.
So ist die Rechtslage
Das Pyrotechnikgesetz gibt die Grundlagen vor, die aktuelle Verordnung der Gemeinden die Details. Grundsätzlich sind Feuerwerke ohne behördliche Genehmigung immer verboten. Für den Jahreswechsel erlassen deshalb die Bürgermeister:innen eine eigene Verordnung mit Ausnahmen. Zu beachten ist, dass diese Ausnahmen nicht in ausgewiesenen Bereichen der drei Gemeinden gelten (diese finden Sie auf den Homepages) sowie innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten.
Quelle: Stadt Dornbirn/Haschberger
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