Der Mann werde bis auf weiteres auf der Intensivstation bleiben müssen, sagte Polizeisprecher Horst Spitzhofer gegenüber der APA. Er ist eines von 14 Opfern des Amokläufers. Im Kugelhagel starben am Sonntag zwei Vorarlberger Männer im Alter von 33 und 48 Jahren, zwölf weitere wurden verletzt, einige davon schwer. Zwei Personen konnten das Krankenhaus noch am Sonntag wieder verlassen, ein Mann nahm keine ärztliche Behandlung in Anspruch. Alle anderen Verletzten, darunter eine 49-jährige Schweizerin und ein 44-Jähriger Liechtensteiner, befanden sich noch in stationärer Behandlung.
Mehr als 30 Schüsse
Der acht Mal vorbestrafte 27-Jährige aus dem Raum Bludenz, der der rechtsextremen Szene zuzuordnen war, hatte am Sonntag gegen 3.00 Uhr nach einem Beziehungsstreit mit einem Kalaschnikow-Nachbau das Feuer auf die Festgäste eröffnet. Nachdem er das Magazin seines vollautomatischen Sturmgewehrs – rund 30 Patronen – leer geschossen hatte, legte er ein weiteres Magazin ein und tötete sich selbst durch einen Schuss in den Mund.
Täter umging Waffenverbot
Gegen den Mann bestand seit 2004 ein aufrechtes Waffenverbot. 2015 hatte er eine Aufhebung dieses Verbotes angestrebt, war allerdings bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz abgeblitzt. Nach der Tat fand die Polizei in seinem Auto ein weiteres baugleiches Modell der Tatwaffe, eine serbische Zastava M92 Kaliber 7,62×39. Wie er zu den Waffen gekommen war, ist noch Gegenstand der Ermittlungen. Die Tatwaffe habe eine Seriennummer, der man nun nachgehen werde, so die Polizei. Zudem warte man noch auf den toxikologischen Befund des toten Attentäters. Einige Zeugen hatten angegeben, der 27-Jährige sei stark alkoholisiert gewesen.
Schwärzler fordert mehr Befugnisse für Polizei
Im Zusammenhang mit dem Amoklauf forderte Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler in einer Aussendung, dass die Polizei mehr Befugnisse erhält soll, um konkreten Hinweisen aus der Bevölkerung rasch nachgehen zu können. Weiters verlange Schwärzler, dass die Behörden und die Polizei einen erleichterten Zugang bekommen, Hausdurchsuchungen bei Waffenverboten und bei Personen, welche radikalen Netzwerken angehören, vorzunehmen. “Klar ist, dass Radikalismus, egal ob von rechts oder links, sowie Gewaltanwendung in unserem Land nicht toleriert werden und keinen Platz haben”, so der Landesrat.
(APA/red)
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