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Zufahrt über die Skipiste: „Freudentag für die Familie“

Anwalt Veith: Gemeinde Dalaas muss Zufahrt zu seinem Elternhaus über Skipiste ermöglichen.
Anwalt Veith: Gemeinde Dalaas muss Zufahrt zu seinem Elternhaus über Skipiste ermöglichen. ©VOL.AT/ Bernd Hofmeister (Archiv)
Dalaas - „Wir haben vor dem OGH gewonnen. Ein Freudentag für mich und meine ganze Familie!“ So interpretiert Rechtsanwalt Edgar Veith eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH).
Flut an Klagen gegen Gemeinde

Der Anwalt deutet das Urteil so: Die Gemeinde Dalaas müsse dafür sorgen, dass seine Eltern mit ihrem Auto jederzeit zu ihrem Haus in Dalaas fahren können – über die Kreuzung mit der Schipiste des Paluda-Schlepplifts.

Der OGH habe bestätigt, dass eine solche schriftliche Vereinbarung mit der Gemeinde Dalaas vom 28. Oktober 2008 rechtswirksam zustandegekommen sei. Aussagen des Bürgermeister, wonach die Vereinbarung nicht gültig sei, seien daher falsch. Die Vereinbarung wurde nicht vom Bürgermeister unterschrieben, sondern vom Vizebürgermeister und einem Gemeinderat.

Veith: “Dalaas droht Kostenlawine”

Sollte sich die Gemeinde nicht an die Vereinbarung halten, werde sie schadenersatzpflichtig, meint Veith. Eingeklagt sei in einem anhängigen Gerichtsverfahren eine Wertminderung für das Elternhaus von 300.000 Euro. In dem Rechtsstreit um die Zufahrt über die Skipiste sind noch weitere Zivilverfahren am Landesgericht Feldkirch anhängig. Darüber wird morgen in der ORF-Fernsehsendung „Schauplatz Gericht“ berichtet. Veith spricht von einer Kostenlawine, die der Gemeinde drohe.

Revision erfolgreich

Der OGH hat am 29. Mai der Revision der klagenden Familie Veith gegen Urteile des Oberlandesgerichts Innsbruck und des Landesgerichts Feldkirch teilweise Folge gegeben. Demnach hat es die beklagte Gemeinde Dalaas zu unterlassen, die Paluda-Skipiste so zu präparieren, dass ein Auto die Piste auf der Zufahrtsstraße nicht mehr jederzeit überqueren kann. Voraussetzung dafür sei, so der OGH, dass der klagenden Familie eine Ausnahme vom verordneten Fahrverbot für den Güterweg eingeräumt werde – oder das Fahrverbot als gesetzwidrig aufgehoben werde. Damit müsse die Gemeinde nicht ab sofort ihrer Verpflichtung nachkommen.

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