Am Landesgericht Feldkirch muss kommenden Mittwoch der Schwurgerichtshof über die Zukunft eines 29-jährigen Deutschen entscheiden. Der Mann hatte im August vergangenen Jahres aus heiterem Himmel in Götzis seinen Nachbarn nachts derart brutal angegriffen, unter anderem mit einem Luftbefeuchter, dass dieser schwerste Gesichts- und Kopfverletzungen erlitt. Motiv scheint es keines zu geben, der Mann machte einen verwirrten, ratlosen Eindruck. Nun soll die Justiz entscheiden, wie es mit dem Betroffenen, der zum Tatzeitpunkt laut Reinhard Haller unzurechnungsfähig war, weiter gehen soll. Doch die Prognosen stehen schlecht.
Nicht nachvollziehbar
Gerichtspsychiater Reinhard Haller spricht von einer „im wahrsten Sinne des Wortes ‚verrückten‘ Verfassungs- und Motivationslage des Beschuldigten bei der Tat“. Und auch jene Vorfälle, die der Attacke voran gegangen waren, ergeben wenig Sinn. Mehrmals suchte der Deutsche den Nachbarn auf, forderte „sein Paket“ oder „die Chefin zu sprechen“. „Als der Mann meinen Mandanten mit der Hand schlug und bespuckte, hätte die Polizei auf die Anzeige reagieren und etwas unternehmen müssen, dann hätte dieser brutale Übergriff verhindert werden können“, ortet Opferanwalt Edgar Veith Versäumnisse.
Zum Prozess, der für Mittwoch den 15. Juni anberaumt wurde, wurden ein gerichtsmedizinischer Sachverständiger und Reinhard Haller geladen, entscheiden müssen jedoch die acht Laienrichter.
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