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Verurteilung wegen sexuellem Missbrauch

Ungewöhnlicher Missbrauchsfall vor dem Landesgericht Feldkirch.
Ungewöhnlicher Missbrauchsfall vor dem Landesgericht Feldkirch. ©VOL.AT
Feldkrich - Ein 43 Jahre alter Mann und seine 33-jährige Partnerin sind am Montag am Landesgericht Feldkirch nach zweimaliger Vertagung verurteilt worden, weil sie Jugendliche sexuell missbraucht haben sollen.
Prozess um Kindesmissbrauch fortgesetzt
Missbrauchsfall beschäftigt Justiz

Gegen den Mann wurde eine Haftstrafe von drei Jahren – davon ein Jahr unbedingt – ausgesprochen, die Frau erhielt zehn Monate auf Bewährung. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die Anklage warf dem 43-Jährigen vor, sich zwischen September 2010 und Februar 2013 an seiner Stieftochter, einer Pflegetochter seiner Partnerin sowie zwei Schwestern der Pflegetochter vergangen zu haben. Zum Zeitpunkt der ersten behaupteten Übergriffe war die Stieftochter zwölf, die Pflegetochter 14 Jahre alt. Mit der Pflegetochter hatte der 43-Jährige angeblich auch Geschlechtsverkehr.

Frau an Missbrauch beteiligt

Die 33-Jährige wurde von der Anklagebehörde beschuldigt, vom Missbrauch der Mädchen nicht nur gewusst, sondern sich daran auch beteiligt zu haben. Als sich die Mädchen der Frau anvertrauten, sei sie nicht eingeschritten. Vielmehr soll es mit der älteren Schwester der Pflegetochter ebenfalls zum Geschlechtsverkehr gekommen sein und auch zu sexuellen Handlungen mit der Pflegetochter.

Im Zuge der Gerichtsverhandlung, die größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, ließen sich allerdings manche der Anschuldigungen nicht belegen. So musste etwa der Vorwurf gegen die Frau, dass sie von den Machenschaften ihres Partners gewusst habe, fallen gelassen werden. Auch die Übergriffe des 43-Jährigen auf die Schwestern der Pflegetochter wurden beim Prozess infrage gestellt. Übrig blieben im Wesentlichen die Missbrauchsvorwürfe im Zusammenhang mit der Stief- und der Pflegetochter.

Angeklagte streiten Tat ab

Die beiden Angeklagten stritten sämtliche Anschuldigungen ab, die Verteidigung sprach von einer Verleumdung durch die vier Heranwachsenden. Die Angaben der Mädchen seien unglaubwürdig, zeigte sich Anwalt German Bertsch überzeugt. Richter Peter Mück allerdings war der Ansicht, dass die Mädchen kein Komplott geschmiedet hatten. Das Paar wurde zu Haftstrafen verurteilt, außerdem wurden der Stieftochter (4.000 Euro) und der Pflegetochter (3.000 Euro) Entschädigungszahlungen zugesprochen.

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