Der von German Bertsch verteidigte 16-Jährige gibt zu, dass er nach einem Fest in Gaißau eine 20-Jährige vergewaltigt und dabei schwer verletzt hat. Der Strafrahmen für Jugendliche für eine besonders schwere Vergewaltigung beträgt null bis siebeneinhalb Jahre Gefängnis.
Alkoholverbot und Antigewalttraining
Der Haftrichter hält den ursprünglichen Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nach wie vor für gegeben. Allerdings meint der Richter, dass der unbescholtene Beschuldigte gegen gelindere Mittel aus der U-Haft entlassen werden konnte. Zu den Auflagen zählt, dass der Lehrling Bewährungshilfe durch Sozialarbeiter beim Verein Neustart in Anspruch nehmen muss. Zudem hat der mutmaßliche Gewalttäter an einem Antiaggressionstraining teilzunehmen. Und der Beschuldigte, der nach eigenen Angaben zur Tatzeit betrunken war, darf keinen Alkohol mehr trinken. Verstößt er gegen die Auflagen, droht ihm wieder Untersuchungshaft.
Opfer in Innsbruck notoperiert
Das 20-jährige Opfer ist nach wie vor nicht einvernahmefähig. Die junge Frau hatte schwere Verletzungen erlitten und in Innsbruck notoperiert werden müssen. Sie und der 16-Jährige hatten gemeinsam ein Fest in Gaißau verlassen. Im Freien kam es dann zu den Gewalttaten.
Der 16-Jährige sagte aus, er habe die 20-Jährige vergewaltigt und ihr mit seinen Händen die schweren Verletzungen am Kopf und im Genitalbereich zugefügt. Der Beschuldigte nannte kein Motiv für den Gewaltexzess. Ein rechtsmedizinisches Gutachten soll nun klären, wie der jungen Frau die schweren Verletzungen zugefügt worden sind.
Nach Vergewaltigung: Täter gefasst
Ersthelferin im Interview
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