Mit Bescheid vom 26. April 2013 hat der Umweltsenat in Wien die Berufungen gegen den Genehmigungsbescheid der Vorarlberger Landesregierung zurückgewiesen. Damit wurde der positive Bescheid bezüglich der Errichtung und des Betriebes des Pumpspeicherkraftwerkes Obervermuntwerk II in Gaschurn vollinhaltlich bestätigt. Gegen diesen Bescheid des Umweltsenates ist nun kein ordentliches Rechtsmittel mehr möglich. Den Berufungswerbern bleibt jedoch der Weg zum Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof offen.
Germann: “Erfreulicher Schritt”
Vorstand Dr. Christof Germann zum Bescheid: “Für die Illwerke ist das ein erfreulicher und bedeutender Schritt zur Realisierung dieses Zukunftsprojektes. Wir werden nun mit Hochdruck daran arbeiten, die Voraussetzungen für einen Baubeschluss zu schaffen.” Der Probebetrieb soll 2018 beginnen.
Parallel zum bestehenden Werk
Das Pumpspeicherkraftwerk “Obervermuntwerk II” soll auf etwa 1.700 Metern Seehöhe zwischen dem Speichersee Silvretta und dem Speichersee Vermunt errichtet werden. Genutzt werde die Gefällsstufe zwischen den Speichern Silvretta und Vermunt. Geplant ist es als Parallelwerk zum seit 1943 bestehenden Obervermuntwerk.
Video der Vorarlberger Illwerke AG
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