Nachdem die Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, bis zur Beendigung des Strafverfahrens jegliche Haftung für den von Gerichtsmitarbeitern angerichteten Schaden ablehnt, haben nun zwei geprellte Erben aus Dornbirn die erste Amtshaftungsklage am Landesgericht Feldkirch eingebracht. Der vorläufige Betrag, den wir geltend machen, beläuft sich auf 25.000 Euro, sagt Klagsvertreter Klaus Fischer auf Anfrage der VN. Dabei gehe es um Verfahrens- und Anwaltskosten. Diese, so der Rechtsanwalt weiter, seien nur aufgrund der Manipulationen bei Gericht angefallen.
Den auf den mutmaßlichen Fälscher-Komplizen Peter H. umgeleiteten Erbanteil (38.000 Euro) haben die beiden Dornbirnerinnen bereits zurückbekommen. Sie hatten Peter H. im September 2010 auf Rückzahlung geklagt. Im Februar wurde das Urteil rechtskräftig, im Juli gab die Staatsanwaltschaft wie berichtet einen Teil des sichergestellten Vermögens frei.
Zwei Fälschungen
Das Geld, um das die beiden Frauen kämpften, stammt aus dem Nachlass ihrer 2005 verstorbenen Cousine. Sie hatte die Frauen im Jahr 1991 in ihrem Testaments als Erbinnen eingesetzt. Als die Frau starb, tauchte jedoch ein Testament auf, mit dem die Fälscher ihren Strohmann Peter H. ins Spiel brachten. Als Zweifel an der Echtheit der letztwilligen Verfügung laut wurden, ließen die Tatverdächtigen das Testament verschwinden und erstellten ein neues Falsifikat. Als das erste Testament aufgetaucht ist, sind wir vor Gericht gegangen. Nach dem Auffliegen der Testamentsaffäre musste alles wieder rückabgewickelt werden. Dabei sind Kosten entstanden, die meine Mandanten jetzt von der Republik zurückfordern, so Klagsvertreter Fischer, der dem Prozess zuversichtlich entgegensieht. Es dürfte sich bislang um die einzige Amtshaftungsklage in der Testamentsaffäre handeln. Gerichtssprecher Reinhard Flatz wusste zumindest von keiner weiteren.
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