Kornelia Ratz wurde im Oktober zu 32 Monaten teilbedingter Haft verurteilt, davon zehn Monate unbedingt. Diese zehn Monate darf Ratz nun zuhause absitzen. Zangerl bestätigt gegenüber dem “ORF Vorarlberg”, dass alle Voraussetzungen dafür gegeben sind. Die Ex-Richterin habe eine geeignete Wohnung und gehe einer geregelten Arbeit nach, so die Begründung für die Genehmigung einer Fußbfessel. Die Fußfessel wird Ratz im Laufe der nächsten zwei Wochen angelegt bekommen. Nach fünf Monaten kann Ratz um vorzeitige “Entlassung” ansuchen. Das Landesgericht Feldkirch würde dann darüber entscheiden.
Testament-Fälschungen in Auftrag gegeben
Ratz wurde rechtskräftig dafür verurteilt, im Jahre 2005 am Bezirksgericht Dornbirn ein gefälschtes Testament in Auftrag gegeben zu haben, das ihre Mutter und ihre Tante begünstigt haben soll, was sie jedoch stets bestritt. Es ging dabei um einen Vermögenswert von 540.000 Euro. Von den Gerichten wurde Ratz in mehreren Instanzen schuldig gesprochen. Den Schuldspruch des Landesgerichts Salzburg hatte letztendlich auch der Oberste Gerichtshof bestätigt.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.