Gleich zu Beginn seiner Befragung erklärte er, dass er in der Nacht nicht schlafen konnte und “viele Medikamente”, auch Beruhigungsmittel, eingenommen habe. Er hoffe in der Lage zu sein, eine Aussage zu machen. “Bei der Fülle der Straftaten wird es zu Widersprüchen kommen – der lange Zeitraum – ich kann es eigentlich gar nicht fassen, ich komme da nicht mehr mit.”
Angeklagter Kurt T. beteuert Unschuld
Der zweitbeschuldigte Kurt T. beteuerte hingegen, dass er mit Fälschungen von Verlassenschaften nichts zu tun habe. “Ich vertraue auf das Verfahren, dass die Wahrheit herausgefunden wird.” T. war bis zu seiner Entlassung am 27. November 2009 rund 15 Jahre Leiter der Abteilung für Außerstreitsachen am BG Dornbirn. Er werde zu Unrecht beschuldigt, betonte der 48-Jährige. “Es ist völlig absurd, dass ich bewusst etwas mitgemacht hätte. Warum hätte ich mich auf eine Sache einlassen sollen, wenn ich doch keinen Nutzen davon habe?”, fragte der Beschuldigte. Eine Freundschaft mit Jürgen H. habe es nicht gegeben. “Und bei so einer Sache hört sich die Freundschaft auf.” Das Verhältnis zu Jürgen H. bezeichnete er als kollegial und korrekt. Er sei sein Chef gewesen und er habe diesen respektiert. Private Unternehmungen gab es bis auf zwei Bergtouren und eine Radtour in einer größeren Gruppe keine.
“Münchhausen-Geschichte von Jürgen H.”
Jürgen H. beschuldige einfach verschiedene Leute, um seine Rolle zu schmälern, nannte Kurt T. als Erklärung, warum er sich in der Anklage finde. “H. ist kein mutiger Mensch. Das war er nie”, meinte T. “Es ist ihm völlig egal, wen er eigentlich in die Scheiße reitet”, ärgerte sich der Angeklagte. Er nehme auf niemanden Rücksicht, habe auch seine ganze Familie hineingezogen. “Die Staatsanwaltschaft glaubt heute noch diese Münchhausen-Geschichten des Jürgen H.”
Schuld wird hin und her geschoben
Der Zweitbeschuldigte erläuterte, dass Jürgen H. sowohl das Wissen als auch die Möglichkeiten gehabt hätte, die Fälschungen allein durchzuführen. “Er war x-mal als Kurator eingesetzt, er kennt sich im Außerstreitverfahren aus”, meinte Kurt. T. Als Geschäftsstellenleiter habe H. alle Schlüssel und Zugang zu allen Registern gehabt, sei oft auch abends im Gericht gewesen. “Für was hätte er Clemens M. und mich gebraucht?”, fragte T. Der Hauptbeschuldigte hätte sich doch nur Mitwisser geschaffen.
APA
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