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Taxistreit geht in die nächste Runde

Schon lange gibt es ein ständiges Hin und her bei dem Taxistreit. - © BilderBox (Symbolbild)
Schon lange gibt es ein ständiges Hin und her bei dem Taxistreit. - © BilderBox (Symbolbild) ©Bilderbox
Bregenz - Der Taxistreit um den Schweizer Flughaft Zürich-Kloten geht weiter: Die Vorarlberger und deutschen Taxi- und Transportbetriebe wehren sich nun mit der Einschaltung eines Schweizer Staats- und Verwaltungsrechtsexperten gegen das Verbot, nicht mehr gewerbsmäßig Fahrgäste vom Flughafen Zürich-Kloten abholen zu dürfen.
Niederlage für Vorarlbergs Taxifahrer

In dem seit Mitte 2010 anhaltenden Streit mit den Eidgenossen soll der Zürcher Anwalt Urs Saxer die Sache der Taxler vertreten, informierte die Wirtschaftskammer Vorarlberg (WKV) am Donnerstag in einer Aussendung.

50 Jahre lang waren Taxifahrten ab Zürich-Kloten für österreichische und deutsche Taxler Usus – bis die Schweizer Kollegen sich auf einen Staatsvertrag aus dem Jahr 1958 beriefen. Das darin festgehaltene Verbot untersagt Taxis, Limousinen und Personenwagen bis zu neun Sitzplätzen aus Österreich und Deutschland das gewerbsmäßige Abholen von Fahrgästen an Orten, die weiter als fünf Kilometer von der deutschen und zehn Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt liegen. Die Durchsetzung der Bestimmung hatten 138 Taxifahrer am Flughafen in einer Petition eingefordert. Mitte 2010 erklärte die Stadt Kloten, das Verbot ab Anfang 2011 umsetzen zu wollen, wogegen sich die Vorarlberger und süddeutsche Wirtschaft seither auf politischer und rechtlicher Ebene zur Wehr setzt.

Kompromiss für Taxler zuwenig

Nachdem das Verbot infolge der Reaktionen, auch auf EU-Ebene, zunächst ausgesetzt wurde, präsentierten der Schweizer Bund, der Kanton Zürich und die Stadt Kloten einen Kompromiss: Ab Juli 2012 sollte an 90 frei wählbahren Tagen ausländischen Taxilenkern das Abholen von Fluggästen weiter erlaubt sein, danach nicht mehr. Sie stützten sich dabei auf das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Die Taxler aber konnten mit dieser Regelung, die als praxisfern kritisiert wurde, nicht leben. Nach neuerlichen Verhandlungen schoben die Schweizer die Einführung der Regelung auf.

“Alle Hebel in Bewegung”

Am 7. Februar 2013 stellte der Bezirksrat Bülach fest, dass die gewerbsmäßige Fahrgastaufnahme durch österreichische und deutsche Taxiunternehmen ab dem Flughafen Zürich-Kloten widerrechtlich sei. Um gegen diesen Bescheid Beschwerde einzulegen, hat die Vorarlberger Wirtschaftskammer zusammen mit den Bodensee-Industrie- und Handelskammern Konstanz, Weingarten, St. Gallen nun den Schweizer Rechtsprofessor Urs Saxer aus Zürich eingeschaltet. “Wir setzen alle Hebel in Bewegung und schöpfen alle unsere politischen Möglichkeiten aus, damit die internationale Personenbeförderung weiterhin praktiziert werden kann”, erklärten Anton Gantner, Fachgruppenobmann in der WKV, und Fachverbandsobmann Anton Eberl am Donnerstag.

Das Hinzuziehen eines Schweizer Experten sei “dringend notwendig”, so Gantner. Zu bedenken sei, dass im Falle einer Umsetzung auch Schweizer Taxiunternehmen von dieser Regelung betroffen wären und dann auch keine Fahrgäste von Österreich mehr zurück in die Schweiz befördern dürften. Zürich-Kloten ist rund 100 Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt.

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