Im schon lange existierenden Konflikt um die Regelungen für ausländische Taxis am Flughafen Zürich ist nun eine Entscheidung gefällt worden, wie die “Neue Zürcher Zeitung” berichtet. Der Bezirksrat Bülach hat am Mittwoch verkündet, “dass die gewerbsmäßige Fahrgastaufnahme durch ausländische Taxichauffeure mit Limousinen oder Personenwagen bis neun Personen ab dem Flughafen Zürich widerrechtlich ist.” Um die Einhaltung dieser Regelung wird sich die Stadt Kloten kümmern – allerdings erst nach der Übergangsfrist, die den vor allem aus Deutschland und Österreich stammenden Taxifahrern gewährt wird. Der Entscheid könnte aber noch ans Verwaltungsgericht gezogen werden, weshalb er noch nicht rechtskräftig ist.
Ständiges Hin und Her
Im August 2012 hatte der Schweizer Bund noch den Standpunkt vertreten, dass das Freizügigkeitsabkommen mit der EU greife und ausländische Anbieter am Flughafen Zürich uneingeschränkt tätig werden dürften. Ein Jahr zuvor war es gemäß eines Konzeptes des Schweizer Bundes, des Kantons Zürich, der Stadt Kloten und des Flughafens Zürich deutschen und österreichischen Taxiunternehmen erlaubt gewesen, Gäste 90 Tage im Jahr zum Flughafen zu bringen und auf Bestellung abzuholen. Dagegen hatte sich dann aber das Europäische Parlament und allen voran die Schweizer Bundesrätin Doris Leuthard ausgesprochen, die in ihrer Absichtserklärung forderte, dass gewerbliche Fahrten von deutschen Taxis vom und zum Flughafen Zürich ohne Diskriminierung erfolgen sollten. Mittlerweile wurde der Konflikt um den Fluglärm und die Taxis aber wieder aus seiner Schublade geholt.
Kein Heimatschutz
Ratsschreiber Peter Dürsteler versichert, dass der Bezirksrat Bülach mit diesem Beschluss ganz sicher keinen Heimatschutz betreibe. Erstens kämen laut einem Rechtsgutachten weder das Freizügigkeits- noch das Landverkehrsabkommen zum Zug, da diese solche Dienstleistung nicht erfassen würden. Weshalb zwei Staatsverträge aus den Jahren 1953 und 1958 auch noch rechtskräftig seien. “Droschken und Mietwagen” sowie eine Mitnahme von Fahrgästen im anderen Vertragsstaat werden durch die Verträge mit Deutschland und Österreich untersagt. Außerdem hätten einheimische Taxigewerbe heute – verglichen mit der ausländischen Konkurrenz – eindeutig Wettbewerbsnachteile und würden diskriminiert, wenn man die Staatsverträge für ungültig erkläre, so Dürsteler.
Widerspruch zu erwarten
Ob österreichische Taxiunternehmen, denen der Entscheid nicht passt, berechtig sind, Einspruch zu erheben, müsse das Schweizer Verwaltungsgericht entscheiden. Dürsteler geht aber von einer Bewilligung aus, da die Betriebe ja direkt betroffen seien.
Züricher Taxifahrer vorerst zufrieden
Für Rudolf Näpflin von der Schweizer IG Airport Taxi sei der aktuelle Beschluss ein Meilenstein, auch wenn es noch ein weiter Weg bis zur Umsetzung sei. Er wünsche sich, dass der Bund die Sorgen der Schweizer Taxi-Unternehmen ernstnimmt und einsieht, dass sie der ausländischen Konkurrenz unterlegen seien. Nicht umsonst würden 90 Prozent der Fahrten ins Ausland von ausländischen Anbietern abgewickelt, wie Näpflin behauptet. Ihnen blieben dann “nur die nicht kostendeckenden Stallfahrten nach Zürich.” (VOL.AT)
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