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„Praktikable“ Taxi-Lösung gesucht

Landesrat Rüdisser im Gespräch mit dem neuen Botschafter Meindl. Dieser setzt im Taxistreit auf Diplomatie.
Landesrat Rüdisser im Gespräch mit dem neuen Botschafter Meindl. Dieser setzt im Taxistreit auf Diplomatie. ©VOL.at/ Paulitsch
Bregenz (VN-ib) - Taxistreit: Der neue Schweiz-Botschafter will eine bessere Gestaltung der 90-Tage-Regelung.

Jürgen Meindl ist zwar erst ab 1. Dezember offiziell im Amt. Vorarlberg stattete der designierte österreichische Botschafter in der Schweiz jetzt schon seinen Antrittsbesuch ab. Thema bei den Gesprächen mit Landeshauptmann Herbert Sausgruber und Landesrat Karlheinz Rüdisser war ein aktuelles Problem: der ­Taxistreit mit der Schweiz. Wie berichtet, dürfen österreichische Taxiunternehmer ab Mitte 2012 nur noch an 90 frei wählbaren Tagen Gäste vom Zürcher Flughafen abholen.

„Es geht um Details“

Meindl verspricht, nun auf Bundes-, aber auch auf Kantonalebene „viele Gespräche“ zu führen. Ob es nur darum geht, die 90 Tage praktikabel auszugestalten, oder wird auch noch versucht, an der Dauer zu rütteln? „Die 90 Tage sind Rechtslage. Davon müssen wir erst einmal ausgehen. Es geht jetzt eher um die Details“, erklärt Meindl. „Wir haben bis zum Sommer 2012 Zeit, und es ist wichtig, die nächsten sechs Monate zu nutzen, um mitzuwirken.“

Denn in der Vollziehung der Regelung liegen weitere Hürden, etwa bei der Anmeldefrist. Nach den jetzigen Plänen müsste ein Taxler, der einen Gast in Zürich abholt, die Fahrt acht Tage vorher anmelden. Realitätsfern, kritisieren die Unternehmer. Auch Wirtschaftslandesrat Rüdisser sieht das so: „Für das Taxi- und Transportgewerbe ist es ein Problem.“ Nicht nur die Taxibranche sei schließlich betroffen, sondern viele Vorarlberger Unternehmer und Tourismusbetriebe sind es.

Die Schweiz müsse sich auch bewusst sein, dass sich auch Schweizer Unternehmen an österreichische Regelungen halten müssen. Die 90-Tage-Regelung und die Acht-Tage-Frist gelten auf beiden Seiten der Grenze für weitere Branchen. Ein Handwerker etwa, der auf der anderen Seite der Grenze einen Auftrag annimmt, muss diesen früh genug anmelden. „Nur vollziehen wir die Regelungen nicht mit der Akribie, wie es derzeit die Schweizer tun“, spricht Rüdisser eine leichte Drohung aus.

Schweizer Kollegen hatten Vorarlberger Taxilenker im Vorjahr mit einem Staatsvertrag aus dem Jahr 1959 überrascht, der ausländischen Fahrern verbietet, ihre Gäste aus der Schweiz abzuholen. Betroffen sind Taxler, die Gäste vom Zürcher Flughafen abholen. Der Kompromiss, dass der Taxibetrieb an 90 Tagen möglich ist, wurde im Juli getroffen. Das Bringen ist weiterhin uneingeschränkt erlaubt.

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