Der OGH hat zwar die Nichtigkeitsbeschwerde des Ex-Innenministers Ernst Strasser verworfen, aber von Amts wegen das Urteil aufgehoben und die Causa zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen.
Grund: frühere Gesetzeslücke
Grund dafür ist eine Lücke im Korruptionsstrafrecht, die erst Anfang 2013 geschlossen wurde. Das Erstgericht hat aus Sicht des OGH nicht ausreichend klargestellt, ob Strasser einen Vorteil – 100.000 Euro jährlich – für ein konkretes Amtsgeschäft gefordert hat. Vor der Neufassung des Korruptionsstrafrechts musste dies der Fall sein: Amtsträgern konnte Bestechlichkeit nur für ein bestimmtes Amtsgeschäft vorgeworfen werden, “Anfüttern” und Ähnliches wurde erst nachher verboten.
Strasser verließ den Verhandlungssaal wortlos, er bahnte sich ohne einen Kommentar den Weg durch die zahlreich erschienenen Journalisten und Fotografen.
Sein Anwalt Thomas Kralik begrüßte die OGH-Entscheidung – schon deshalb, weil der OGH damit bewiesen habe, dass er “trotz aller medialer Vorverurteilung” nicht der Stimme des Volks folgt. Kralik sieht die Ausgangsposition für Strasser jetzt günstiger, ob er mit einem Freispruch rechnet, ließ er offen.
Erste Instanz: Vier Jahre Haft für Strasser
Im Obersten Gerichtshof sollte am Dienstag eigentlich die Entscheidung fallen, ob Ex-Innenminister Strasser wegen der “Lobbyisten-Affäre” ins Gefängnis muss oder doch mit einer Fußfessel davon kommt. Er war im Jänner am Straflandesgericht in erster Instanz wegen Bestechlichkeit zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Strasser legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, damit wurde die Causa ein Fall für den Obersten Gerichtshof.
Videomitschnitt wird Ex-Minister zum Verhängnis
Zum Verhängnis wurden dem ehemaligen ÖVP-EU-Abgeordneten heimlich mitgefilmte Gespräche mit zwei britischen Undercover-Journalisten, die sich als Lobbyisten ausgaben. Sie boten ihm 100.000 Euro für die Einflussnahme auf EU-Gesetze und Strasser versuchte, zwei Abänderungsanträge in der EVP-Fraktion einzubringen.
“Strasser ist politisch und gesellschaftlich tot”
Strassers Anwalt Thomas Kralik erklärte in der Verhandlung die Gründe für die von ihm eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Gerichtsurteil vom Jänner, über die der OGH nun zu entscheiden hat. Und er verwies auf die Auswirkungen des Verfahrens auf seinen Mandanten: “Strasser ist politisch und gesellschaftlich tot.” Diese “Negativ-Publizität” hätte vom Erstgericht mildernd berücksichtigt werden müssen, meinte er.
(APA/red)
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