Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte Unregelmäßigkeiten bei den Wahlkarten festgestellt, die Bürgermeisterwahl musste daher Ende Dezember 2015 wiederholt werden. Die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, die für die beiden Behörden zuständig ist, berief sich bezüglich des Zuständigkeitswechsels auf die Strafprozessordnung. Demnach kann die Oberstaatsanwaltschaft Verfahren einer anderen Staatsanwaltschaft innerhalb des Gerichtssprengels zuteilen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Es handle sich um einen normalen Vorgang bei Fällen dieser Art, “um jeglichen Anschein von Voreingenommenheit zu vermeiden”, so Oberstaatsanwalt Richard Freyschlag. Ob auch die Hohenemser Bürgermeisterwahl, die ebenfalls wegen Unregelmäßigkeiten wiederholt werden musste, in Innsbruck untersucht wird, sei noch offen.
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