AA

Staatsanwaltschaft fordert Amtsverlust für Richter

Erich Mayer: Korruptionsstaatsanwaltschaft ist bedingte Haftstrafe von zwölf Monaten zu gering.
Erich Mayer: Korruptionsstaatsanwaltschaft ist bedingte Haftstrafe von zwölf Monaten zu gering. ©VN
Bludenz, Wien - Der suspendierte Bludenzer Gerichtsvorsteher Erich Mayer soll nicht mehr Richter sein dürfen.
Zwölf Monate bedingt für Mayer
Richter droht Verurteilung
Richter auf der Anklagebank
Mayer wollte "Arbeit ersparen"
Anklage gegen Richter steht

Dieser Ansicht ist die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Wien. Deren Sprecher Erich Mayer teilte gestern mit, die WKStA habe Strafberufung „gegen meinen Namenskollegen“ angemeldet. Die Anklagebehörde fordere damit den automatischen Amtsverlust für den angeklagten Richter.

Wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch mit der Dienstanweisung zum jahrelangen Nachahmen seiner Kurzunterschrift in Exekutionsverfahren wurde der Richter am vergangenen Donnerstag am Landesgericht Salzburg zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Die Strafe ist nach Meinung der Anklagebehörde zu gering ausgefallen. Bei einer ein Jahr übersteigenden bedingten Freiheitsstrafe sieht das Strafgesetzbuch den automatischen Amtsverlust vor.

Neun Monate reichen

Wegen des Verhaltens des angeklagten Richters und auch aus generalpräventiven Gründen sollte aus Sicht der WKStA die Strafe am Oberlandesgericht Linz angehoben werden, sagte der Behördensprecher.

Martin Mennel hat als Verteidiger des Gerichtsvorstehers Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung gegen das erstinstanzliche Urteil angemeldet. Der Feldkircher Rechtsanwalt fordert einen Freispruch für seinen 41-jährigen Mandanten. Nach dem Strafverfahren wird das Disziplinarverfahren gegen den Richter weitergeführt werden.

Einverstanden ist die Korruptionsstaatsanwaltschaft hingegen mit der neunmonatigen Haftstrafe auf Bewährung für die wegen Amtsmissbrauchs verurteilte ehemalige Leiterin der Exekutionsabteilung des Bezirksgerichts Bludenz. Sollte der Oberste Gerichtshof den Schuldspruch bestätigen, könnte in zweiter Instanz die Strafe nicht mehr erhöht werden. Ihr Verteidiger Bertram Grass hat Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung angemeldet.

Erst jetzt entlassen

Am 15. Februar, einen Tag nach dem Salzburger Urteil, sei die Vertragsbedienstete entlassen worden, sagte gestern Wigbert Zimmermann als Sprecher des Oberlandesgerichts Innsbruck. Die Entlassung sei nicht rechtswirksam. Vertragsbedienstete können im Unterschied zu Beamten nicht suspendiert werden. Die 52-Jährige hat trotz des Strafverfahrens bis vergangenen Freitag weiterhin im Justizdienst gearbeitet. Die als fleißig beschriebene Mitarbeiterin war an ein anderes Vorarlberger Gericht versetzt worden.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Staatsanwaltschaft fordert Amtsverlust für Richter