Wie der ORF berichtet, ist die Zusatzsstrafe von fünf Monaten Haft damit rechtskräftig. Sperger hatte als Rat einer Liechtensteiner Stiftung aus dieser mehr als 290.000 Euro an Bargeldbehebungen getätigt und den Betrag nicht an den wirtschaftlich Begünstigten weitergeleitet, sondern es auf ein persönliches Sparbuch angelegt. Zwar wurde der Betrag zwischenzeitlich von Sperger an den Geschädigten zurückbezahlt, allerdings erst nachdem es von der Stiftung bereits zu einer Anzeige gekommen war.
Im April war Sperger zu fünf Monaten Zusatzstrafe verurteilt. Bei einer dritten Anklage, bei welcher Einspruch eingebracht wurde, ist eine Entscheidung noch ausständig.
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