Sperger hatte als Rat einer Liechtensteiner Stiftung aus dieser mehr als 290.000 Euro an Bargeldbehebungen getätigt und den Betrag nicht an den wirtschaftlich Begünstigten weitergeleitet, sondern es auf ein persönliches Sparbuch angelegt. Zwar wurde der Betrag zwischenzeitlich von Sperger an den Geschädigten zurückbezahlt, allerdings erst nachdem es von der Stiftung bereits zu einer Anzeige gekommen war.
Der möglicherweise strafbefreiende Umstand der „tätigen Reue“ kam nach Ansicht des Gerichtes für Sperger deshalb nicht in Betracht, weshalb er im Sinne der Anklage schuldig gesprochen wurde. Der 52-jährige Lustenauer war bereits im März 2015 wegen Veruntreuung rechtskräftig zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden, ein weiteres Verfahren wegen Veruntreuung steht noch an.
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