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Skiführer haftet, Freund nicht

Kann bei Leichtsinn zur tödlichen Falle werden: das Fahren im freien Skigelände.
Kann bei Leichtsinn zur tödlichen Falle werden: das Fahren im freien Skigelände. ©VN
Lech - Bei der Verschuldensfrage im Fall Friso verweisen die Anwälte auf ein richtungsweisendes OGH-Urteil.
Erhebungen dauern noch Wochen
Friso: Alle Berichte und Fotos
Polizeilicher Bericht ist fertig
Ermittlungen gegen Begleiter

Zwei Freunde unternehmen eine Skitour. Einer wird durch eine Lawine lebensgefährlich verletzt. Unweigerlich stellt sich die Frage, ob einer das Unglück hätte verhindern können. Bei einem der zwei Beteiligten handelt sich um Hotelier Florian Moosbrugger (42). Der andere ist der niederländische Prinz Johan Friso (43). Friso liegt seit dem Lawinenunglück im Koma und hat massive Hirnschäden erlitten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits seit Tagen.

Richtungsweisendes Urteil

Auf den ersten Blick mag vieles darauf hindeuten, dass der Hotelier für den prominenten Urlaubsgast und Freund verantwortlich sein muss. Müsste. Denn eine entscheidende Rolle spielt offenbar die Freundschaft der beiden. „Es haften nicht nur Berg- und Skiführer, wenn ihrem Gast etwas passiert. Auch wenn zwei Freunde eine Tour unternehmen, kann einen eine Haftung treffen, wenn sich der andere verletzt“, sagt der Bludenzer Anwalt Anton Tschann. Tschann verwies dabei im Gespräch mit den VN auf das sogenannte „Piz-Buin-Urteil“ des Obersten Gerichtshofs von 1998.

„Prinz ging großes Risiko ein“

Damals verpflichteten die Richter einen erfahrenen Alpinisten, der allerdings nicht ausgebildeter Bergführer war, zum Schadenersatz an seinen abgestürzten Freund. Als haftungsbegründend wurde angeführt, dass der Verletzte „alpinistischer Neuling“ war. Sein Freund habe ihn zur Tour animiert und habe als „faktischer Führer“ fungiert; seinem schwächeren Begleiter habe er „die Gefahr verschwiegen“. Tschann erkennt vor diesem Hintergrund im konkreten Fall (Prinz Friso und Moosbrugger fuhren bei Lawinenwarnstufe 4 auf der fünfstelligen Skala ins freie Gelände ein) kein Verschulden Moosbruggers. „Wenn der Prinz als sehr guter Tiefschneefahrer seit Jahren in Lech Ski fuhr, kannte er Gelände und Gefahren. Es kann ihm auch nicht entgangen sein, dass an diesem Tag sehr hohe Lawinengefahr herrschte. Er wusste zweifellos auch, dass er ohne Lawinenairbag ein noch größeres Risiko eingeht. Eine Haftung wäre nur denkbar, wenn Moosbrugger den Prinzen überredet hätte, diesen lawinengefährdeten Hang zu befahren.“ Darauf deute jedoch nichts hin, sagt Tschann, der selbst über zehn Jahre hinweg als Skilehrer am Arlberg tätig war. „Bei derart guten und gleichwertigen Skifahrern gilt das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit. Der Prinz hat offenbar das Risiko in Kauf genommen.“

Rücktransport am Samstag?

Das Drama um den seit dreizehn Tagen in der Innsbrucker Klinik im Koma liegenden Prinzen Friso geht weiter. Die Königsfamilie mit Königin Beatrix (74) an der Spitze hat ihren Aufenthalt im Hotel Post in Lech wegen des schweren Unglücks verlängert. Sowohl die Königin als auch die Ehefrau Frisos, Mabel, fahren täglich ans Krankenbett des Prinzen.

Am Arlberg geht man davon aus, dass die Königsfamilie am Samstag ihre Zelte in Lech abbricht. Ob bis dahin ein Pflegeplatz zur weiteren Betreuung des Wachkomapatienten gefunden werden kann, ist derzeit zwar (noch) nicht bekannt. Insider gehen jedoch davon aus, dass die Rehabilitationseinrichtung für Friso so gut wie feststeht. Die Königsfamilie werde Friso „keinesfalls alleine in Innsbruck zurücklassen“.

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