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Sex-Prozess um Ex-Polizisten: Befragung ohne neue Erkenntnisse

Ranghoher Mitarbeiter der Sicherheitsdirektion vor Gericht.
Ranghoher Mitarbeiter der Sicherheitsdirektion vor Gericht. ©VOL.AT, Bernd Hofmeister
Feldkirch - Im Prozess gegen einen ranghohen Mitarbeiter der Tiroler Sicherheitsdirektion wegen geschlechtlicher Nötigung und Amtsmissbrauchs wird Dienstagmittag ein Urteil ergehen. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Peter Mück zog sich kurz nach 10.00 Uhr zur Urteilsberatung zurück.
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Zuvor hatte der Abschluss des Beweisverfahrens keine neuen Erkenntnisse zutage gefördert. In ihren Plädoyers wiesen Andrea Haniger-Limburg als Anwältin des angeblichen Nötigungsopfers sowie Verteidiger Albert Heiss noch einmal auf die ihnen wesentlichen Punkte hin. Dabei stand – wie zu Beginn des Verfahrens – die Aussage der Frau im Mittelpunkt, wonach die zwei Türen im Büro des Angeklagten bei dem behaupteten Übergriff abgesperrt gewesen seien. Laut kriminaltechnischem Gutachten wurde nämlich eine der beiden Türen schon sei Jahren nicht mehr abgeschlossen.

“Reine Schutzbehauptung”

Haniger-Limburg wies diesbezüglich auf die Panik der Frau hin, die Tür habe wohl – wie es eine Sekretärin ausgesagt habe – geklemmt. Heiss hingegen nannte dies eine “reine Schutzbehauptung”. Außerdem habe die Frau zunächst nur von einer Umarmung gesprochen und ihre Aussagen erst später verschärft.

Zwar könne man seinen Mandanten als Frauenhelden bezeichnen oder auch als einen, der aktiv an Frauen herangetreten sei, er habe auch gesagt, was er wolle. “Aber zwischen einer freiwilligen und einer erzwungenen Handlung liegt ein großer Unterschied”, so Heiss. Alle anderen Anschuldigungen, die zunächst gegen den Spitzenpolizisten vorlagen, hätten sich als haltlos erwiesen.

Frau wollte Hilfe von Ex-Polizist

Heiss erklärte zudem erneut, dass die Frau unbedingt in den Polizeidienst wollte und sich dazu Hilfe von seinem Mandanten erwartet habe. “Die erwartete Intervention ist aber ausgeblieben”, so der Verteidiger. Haniger-Limburg betonte ihrerseits, dass es bei der Frau keine Rache-Gedanken gebe. “Sie hat den Übergriff für sich behalten und ist erst zwei Jahre später aktiv geworden, als sie von einem weiteren Vorfall hörte”, so die Rechtsanwältin.

Verteidiger fordert Freispruch

Bezüglich des Anklagepunkts des Amtsmissbrauchs führte Heiss aus, dass der Angeklagte mit der Abänderung von vier Testberichten niemandem einen Gefallen getan habe. “Das Ministerium hätte keine anderen Maßnahmen gesetzt als mein Mandant”, sagte der Verteidiger und forderte einen Freispruch in beiden Anklagepunkten. (APA)

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