Der Schwimmtrainer und Obmann der Schwimmunion Dornbirn, der Anfang Februar verhaftet wurde, bleibt wegen Tatbegehungsgefahr in Untersuchungshaft. Das teilte gestern der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Heinz Rusch, auf VN-Anfrage mit. Die Entscheidung sei am vergangenen Donnerstag im Rahmen einer Haftprüfungsverhandlung ergangen. Binnen vier Wochen wird erneut geprüft, ob die Haftvoraussetzungen gegen den 64-Jährigen weiterhin gegeben sind.
Gegen den gebürtigen Deutschen wird wie berichtet wegen Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung, sittlicher Gefährdung von Personen unter 16 Jahren und pornografischer Darstellung Minderjähriger ermittelt. Eine ehemalige Schwimmschülerin sie ist mittlerweile erwachsen hatte Anzeige erstattet. Details zum Alter des mutmaßlichen Opfers und zur Verantwortung des Tatverdächtigen wollte die Staatsanwaltschaft bislang nicht preisgeben. Ebenfalls nicht bekannt ist, ob sich weitere Schützlinge mit Vorwürfen meldeten.
Der 64-Jährige, der sich stets als staatlich geprüfter Schwimmtrainer ausgab und bis 2000 Präsident des Vorarlberger Landesschwimmverbands war, besitzt nach Angaben des Österreichischen Schwimmverbands keine Trainerlizenz in Österreich. Dem Vernehmen nach dürfte der Tatverdächtige jedoch in Deutschland eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen haben.
Die vorgeworfenen Übergriffe, die sich über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren erstreckt haben sollen, reichen bis ins Jahr 2004 zurück. Damals war der Tatverdächtige noch Trainer beim Schwimmclub Bludenz. Nach Unstimmigkeiten mit dem Verein wechselte er jedoch nach Dornbirn und gründete dort die Schwimmunion. Sowohl in Bludenz als auch in Dornbirn kursierten offenbar entsprechende Gerüchte, zu einer Anzeige kam es aber nie.
Wie berichtet, hatte es vor Jahren auch im SOS Kinderdorf Dornbirn Ungereimtheiten mit dem gebürtigen Deutschen gegeben. Der 64-Jährige wurde verdächtigt, sexuelle Übergriffe auf zwei Mädchen verübt zu haben. Die damalige Leitung sah aber von einer Anzeige ab und verhängte Hausverbot gegen den Bekannten einer mittlerweile pensionierten Kinderdorfmutter. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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