“Dieser Report enthüllt katastrophale Mängel in rumänischen Tierheimen. Humane Haltungsbedingungen haben wir praktisch nicht vorgefunden. Die Situation ist außer Kontrolle”, fasst Gabriel Paun, Kampagnendirektor bei “Vier Pfoten”, den Bericht zusammen.
Zwischen März und Mai diesen Jahres hatte das Recherche-Team der Tierschutzorganisation 43 von derzeit 81 bei den rumänischen Veterinärbehörden registrierten staatlichen Tierheime in Rumänien untersucht. Nicht eines der Tierheime agiere demnach konform mit dem kürzlich erlassenen Gesetz zur Regelung des nationalen Streunerhunde-Programms.
Katastrophale Zustände dokumentiert
In den besuchten Tierheimen wurden laut “Vier Pfoten” bis zu 29 Gesetzesverstöße dokumentiert, wie: Tote Hunde, die im Tierheim zwischen noch lebenden Hunden lagen (7 Prozent der besuchten Tierheime), überfüllte Zwinger (47 Prozent), Hündinnen und ihre Welpen, die zusammen mit anderen Hunden gehalten wurden (42 Prozent), Futter gemischt mit Müll, Urin und Exkrementen auf dem Boden der Hundezwinger (74 Prozent), Abwasser, das durch die Zwinger rann (63 Prozent). Darüber hinaus seien in vielen Käfigen mehrerer Tierheime Blutspuren sowie blutende und kranke Hunden beobachtet worden.
Diese grausamen Zustände sind dabei nicht nur gesundheitsschädlich für die Tiere und die Pfleger, sondern auch für die Bevölkerung. Besonders, weil es sich um öffentlich zugängliche Räume handle.
Neues Streunerhunde-Gesetz gefordert
Auch würden weiterhin illegale Tötungen stattfinden. „Obwohl die Anwendungsnormen des Gesetzes vom Bukarester Appellationsgericht am 20. Juni 2014 aufgehoben wurden, ist das Tötungsgesetz noch gültig”, so Paun. “Vier Pfoten” fordert deshalb ein neues Streunerhunde-Gesetz und appelliert, das Tötungsgesetz durch eine Dringlichkeitsverordnung abzuschaffen.
Tötung von Straßenhunden seit Juni illegal
Rumäniens Hundeproblem ist uralt. 2011 trat ein Gesetz in Kraft, dass Jahre zuvor abgeschafft worden war und den massenhaften Mord an streunenden Hunden legalisierte. Ende 2013 wurde das Gesetz novelliert und die Tötung eines Straßenhundes “nur” erlaubt, wenn dieser nicht, nachdem er gefangen wurde, innerhalb von 14 Tagen adoptiert oder von seinem Besitzer abgeholt wird. Im Juni 2014 hatte ein Bukarester Appellationsgericht die sogenannten Anwendungsnormen des Streunerhunde-Tötungsgesetzes schließlich aufgehoben, die Tötung von Streuern wurde damit wieder illegal. (red)
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