Die 18 Knochenbrüche, die bei dem einjährigen Buben festgestellt wurden, könnten unmöglich von ihr stammen, so die Beschuldigte. Die Misshandlungen müssen bei einer Bekannten passiert sein, so die Version der Kindesmutter. Die Angeklagte arbeitete aushilfsweise in einem Geschäft, die Inhaberin war zeitweise auch allein mit dem kleinen Buben. „Theoretisch könnte auch sie die Urheberin der Verletzungen sein“, so die Verteidigung.
Zäher Prozess
Nach zehn Zeugen war immer beinahe mehr unklar als klar. Im Zentrum stand die Frage, ob die Angeklagte Bekannte anstiftete, falsch auszusagen, die wahre Geschichte also zu vertuschen. Hierzu gab es eine polizeiliche Telefonüberwachung, die in einigen Fällen belegt, dass es hier seitens der Bekannten das Angebot gab, die Beschuldigte zu schützen. Umgekehrt sagten auch Zeugen vor der Polizei aus, sie wären von der Kindesmutter angestiftet worden, Dinge zu vertuschen. Heute im Prozess konnten sie sich allerdings alle nur mehr ganz lückenhaft erinnern. Wegen weiterer Zeugeneinvernahmen und einem psychiatrischen Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit der Mutter wurde der Prozess vertagt.
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